Würmtal:Neue Friedhofsregeln

Gräfelfing lässt Ausnahmen von der Gestaltungssatzung zu

Von Annette Jäger und Rainer Rutz, Gräfelfing/Planegg

Ob Grabsteine auf dem Gräfelfinger Waldfriedhof liegen oder stehen, hat im Ort schon für viel Unmut gesorgt. Im Jahr 2017 entzündete sich daran sogar ein erbitterter Rechtsstreit. Auf dem denkmalgeschützten Friedhof gelten strenge Gestaltungsvorgaben, die allerdings längst vielfach aufgeweicht worden sind. Dem will die Gemeinde jetzt Rechnung tragen: Der Gemeinderat hat beschlossen, Ausnahmen zu erlauben, was die künstlerische Gestaltung der Gräber angeht.

Wegeführung, Gräberanordnung und -gestaltung - all das ist in Richard Riemerschmids Plänen genau festgelegt. Der Gräfelfinger Waldfriedhof war 1913 nach Entwürfen des Professors für Architektur und Direktors der Münchner Kunstgewerbeschule gestaltet worden. Festgelegt ist zum Beispiel, dass rechts und links vom Hauptgang die Grabsteine liegen müssen, nach außen hin, Richtung alte Friedhofsmauer, müssen sie jedoch stehen. So soll der Eindruck einer Schale vermittelt werden, in der die Toten ruhen. Zudem darf es keine festen Grabumrandungen geben, alles soll ineinander wachsen. Dem Professor schwebten geschwungene Linien und weiche, fließende Übergänge zwischen Gräbern und Wegen vor.

Heute sind in vielen Bereichen die Gestaltungsideen Riemerschmids nicht mehr erkennbar. Manche Hinterbliebenen haben sich in den letzten 100 Jahren einfach darüber hinweggesetzt, Grabsteine gelegt oder gestellt, wie sie wollten, und Gräber einfach rechtwinklig abgezirkelt. Die Gemeindeverwaltung stellt das vor Probleme: Wie soll sie Hinterbliebenen erklären, dass in einem Bereich nur Holzkreuze aufgestellt werden dürfen, wenn doch im Umfeld nur liegende Grabsteine zu sehen sind? In solchen Fällen will die Gemeindeverwaltung künftig Ausnahmen zulassen. Eine Sektion aber bleibt unangetastet: Am Hauptweg, der zur alten Aussegnungshalle führt, sind auch künftig nur liegende Steine erlaubt. Da lässt sich die Gemeinde nicht beirren, sie hat das Gerichtsurteil von 2017 im Rücken, das es einem Bürger versagte, dort einen stehenden Grabstein aufzustellen.

Unterdessen werden in Planegg die Grabgebühren massiv erhöht - um bis zu 222 Prozent, etwa für große Gräber in einer bestimmten Lage des Friedhofs. Im Schnitt erhöhte der Gemeinderat die jährliche Gebühr für Einzel-, Doppel- und bestimmte Urnengräber um rund 70 Prozent. Aber er senkte, auch um einen gewissen Ausgleich zu schaffen, die Gebühren für Bestattungen - im Schnitt um 45 Prozent. Die rechtliche Grundlage für die starken Veränderungen findet sich in einer neuen Friedhofsgebührensatzung, die Planegg vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband gutachterlich hat erarbeiten lassen. Gemeinden dürfen bei bestimmten kommunalen Aufgaben keinen Verlust machen, aber auch keinen Gewinn erwirtschaften, das heißt, sie müssen kostendeckend arbeiten. Unverändert bleiben in der neuen Satzung die bei einer Beerdigung zusätzlich anfallenden Verwaltungsgebühren.

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