Leben im Oberland:Kurbeitrag für ausländische Zweitwohnungsbesitzer

Lesezeit: 1 Min.

In Kochel am See urlaubt es sich schön. Wer dort auch eine Zweitwohnung besitzt, aber seinen Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat, muss künftig dennoch einen Kurbeitrag zahlen. (Foto: Manfred Neubauer)

Bayerischer Landtag schließt Gesetzeslücke.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Der Bayerische Landtag hat mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eine zentrale Lücke bei der Erhebung des Kurbeitrags geschlossen. Diesen müssen künftig auch Zweitwohnungsbesitzer mit Hauptwohnsitz im Ausland zahlen. Dies war bisher nicht möglich, da das Melderecht nur Wohnungen im Inland erfasst. „Das war ungerecht und wurde nun korrigiert“, erklärt Thomas Holz, CSU-Abgeordneter für den Stimmkreis Bad Tölz-Wolfratshausen/Garmisch-Partenkirchen, der als tourismuspolitischer Sprecher maßgeblich an der Gesetzesänderung beteiligt war.

Der Kurbeitrag ist für touristisch geprägte Gemeinden wie Bad Tölz oder Kochel am See, wo Holz vor seiner Wahl zum Landtagsabgeordneten Bürgermeister war, eine wichtige Einnahmequelle. Er wird in anerkannten Kur-, Luftkur- oder Erholungsorten von Personen erhoben, die sich dort zu Erholungszwecken aufhalten, und dient der Finanzierung von Einrichtungen und Veranstaltungen für Gäste. Mit der neuen Regelung können Gemeinden nun auch von ausländischen Zweitwohnungsbesitzern Beiträge einfordern, was zusätzliche Einnahmen generieren dürfte. „Das stärkt den Tourismus insgesamt“, betonte Holz.

Alle Parteien im Landtag begrüßen die Gesetzesänderungen

Neben der Anpassung beim Kurbeitrag wurden auch Änderungen beschlossen, die Kommunen administrativ entlasten sollen. So müssen kommunale Betriebe ihre Jahresabschlüsse und Lageberichte künftig nicht mehr nach den strengen Vorgaben des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften erstellen. Diese Regelung hatte bislang auch kleine kommunale Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Mit der Änderung können Gemeinden nun auf größenabhängige Erleichterungen zurückgreifen und sind teilweise von der Berichterstattungspflicht befreit. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und reduziert den finanziellen Aufwand für die Kommunen erheblich“, so Holz weiter.

Die Gesetzesänderungen wurden im Landtag parteiübergreifend begrüßt. Besonders für touristische Regionen wie das Oberland stellen die Neuerungen eine deutliche Verbesserung dar. Sie ermöglichen eine gerechtere Verteilung der Abgabenlast und schaffen Spielraum für Investitionen in die touristische Infrastruktur.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Dietramszell
:Applaus von der falschen Seite

Der Bürgerprotest gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in Bairawies wird für rechtsradikale Stimmungsmache missbraucht.

Von Petra Schneider

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: