"Zukunftsprogramm Geburtshilfe":Prämien für Hebammen

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Bonusgelder und Gründerpaket sollen Beruf attraktiver machen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) will die Hebammenversorgung im Freistaat stärken. Eine Studie des bayerischen Gesundheitsministeriums hatte deutlich gemacht, dass mehr Hebammen für die Geburtshilfe und die Wochenbettbetreuung gewonnen werden müssten. "Seit dem 1. September können bereits freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen in Bayern einen Hebammenbonus in Höhe von jährlich 1000 Euro beantragen, wenn sie mindestens vier Geburten im Jahr betreuen", teilt Huml nun mit. Die Prämie stoße auf große Resonanz: Bis zum 20. Dezember des vergangenen Jahres seien bereits 489 Anträge eingegangen. Anspruchsberechtigt sind neben freiberuflichen Hebammen auch angestellte Hebammen, wenn diese neben ihrer Festanstellung noch freiberuflich in der Geburtshilfe tätig sind. Der Hebammenbonus kann beim Bayerischen Landesamt für Pflege beantragt werden. Anträge gibt es im Internet unter www.hebammenbonus.bayern.de.

Darüber hinaus hat der Ministerrat Anfang Dezember ein Gründerpaket für Hebammen in Form einer Niederlassungsprämie beschlossen. "Mit der einmaligen Prämie in Höhe von 5000 Euro soll freiberuflichen Hebammen der Einstieg in diesen wichtigen Beruf erleichtert werden", so Huml. Ziel sei es, mehr Hebammen als bisher für eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern zu gewinnen und so das Angebot an Hebammenleistungen auszubauen. Die Auszahlung der Prämie ist zum Ende des Ausbildungsjahres von September 2019 an vorgesehen, um Hebammen insbesondere auch nach erfolgreicher Ausbildung beim Start in die Selbständigkeit zu unterstützen. Bei der weiteren Ausgestaltung der Niederlassungsprämie werden die Hebammenverbände in Bayern miteinbezogen. Mit der Bearbeitung der Anträge und der Auszahlung soll ebenfalls das Landesamt für Pflege beauftragt werden.

Darüber hinaus habe das bayerische Kabinett ein "Zukunftsprogramm Geburtshilfe" beschlossen. Ein Schwerpunkt dabei ist die Unterstützung der Kommunen bei der Sicherstellung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. So können Landkreise und kreisfreie Städte nun für jedes neugeborene Kind eine Förderung von knapp 40 Euro erhalten. Dieses Geld können sie dann zur Verbesserung und Stärkung der Hebammenversorgung in Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung einsetzen. Der Kostenansatz hierfür beläuft sich insgesamt auf fünf Millionen Euro jährlich.

© SZ vom 03.01.2019 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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