Wolfratshauser Siedlung "Isarleiten":Generalkonservator bedauert geplanten Abriss

Wolfratshauser Siedlung "Isarleiten": Vergeblicher Protest: Teilnehmer der ersten Demo für die Rettung des Ensembles an der Alpenstraße.

Vergeblicher Protest: Teilnehmer der ersten Demo für die Rettung des Ensembles an der Alpenstraße.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Mathias Pfeil: Gebäude und Gärten an der Alpenstraße 14 sind konstituierende Denkmalbestandteile

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Die Tage des historischen Hauses an der Alpenstraße 14 in Wolfratshausen sind offenbar gezählt. Der Abriss könnte nur noch verhindert werden, wenn der Eigentümer seinen Antrag zurückzöge. Die Behörden jedoch können ihn nicht mehr aufhalten. "Der Vorbescheid ist bindend", erklärt die Sprecherin des Landratsamts Sabine Schmid auf Anfrage der SZ. Der Bauherr, der auf dem Grundstück vier Reihenhäuser errichten möchte, könne die Genehmigung seines Antrags notfalls einklagen. Dass der Wolfratshauer Stadtrat kürzlich sein Einvernehmen zu dem Bauantrag mit fünf zu fünf Stimmen erneut abgelehnt hat, werde keine Konsequenzen haben. Das für die Genehmigung zuständige Landratsamt hatte bereits vorab erklärt, dass eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens rechtswidrig sei, da die modifizierten Pläne dem Vorbescheid entsprächen.

Der Abriss des Hauses, das zu einem geschützten Ensemble aus den Dreißigerjahren gehört, ist wegen einer Gesetzeslücke möglich geworden. In seiner Voranfrage vom Februar 2016 hatte sich der Eigentümer auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts berufen, dass kein Ensembleschutz bestehe, wenn das Ensemble kein Einzeldenkmal enthalte. Der Stadtrat hatte Abriss und Neubau damals befürwortet, das Landratsamt hatte dann im Februar 2017 den Vorbescheid erteilt. Am 1. Mai 2017 trat ein neues Gesetz in Kraft, das den Ensembleschutz in Bayern verschärft hat.

Der Historische Verein Wolfratshausen sieht in dem geplanten Abriss eine Zerstörung der historischen einst für die Angestellten der NS-Rüstungsbetriebe im Wolfratshauser Forst erbauten Siedlung. Er hatte sich mit Protestaktionen für die Rettung des Ensembles eingesetzt. Ohne Erfolg. Im Dezember vergangenen Jahres stellte der Eigentümer den Bauantrag.

In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses erklärte Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW), dass der Abriss hätte verhindert werden können. Der Eigentümer hätte das Gebäude erhalten, wenn er Baurecht für den Garten bekommen hätte. Das Denkmalamt habe sich aber "nicht bewegen" wollen und sei zu diesem Kompromiss nicht bereit gewesen.

"Es widerspräche den Aufgaben des Denkmalschutzes, einen konstituierenden Denkmalbestandteil, hier das Haus, zu Gunsten eines anderen ebenso konstituierenden Teils, nämlich der für das Verständnis des Ensembles ebenso wichtigen Gartenflächen, aufzugeben", erklärt dazu Mathias Pfeil, Generalkonservator beim bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, auf Anfrage. "Denn gerade die stattlichen parzellenweise getrennten Nutzgärten sind es, die das Konzept der Selbstversorgung bei dieser Siedlung in besonderer Weise veranschaulichen." In der Gesamtanlage sei die Denkmalaussage der Gebäude genauso zu bewerten wie die der Gartenflächen.

"Aus denkmalfachlicher Sicht gibt und gab es keinen Grund, einem Abbruch des Gebäudes Alpenstraße 14 zuzustimmen oder diesen auch nur denkmalfachlich zu rechtfertigen", betont Pfeil. Das Landesamt für Denkmalpflege habe den Vorbescheid daher immer abgelehnt. Der Eigentümer habe für seinen Antrag eine frühere Gesetzeslücke genutzt, auf die der Gesetzgeber inzwischen aber mit einer Präzisierung des bayerischen Denkmalschutzgesetzes reagiert habe. "Heute wäre eine Ablehnung des Abbruch-Antrags daher wieder zwingend." Die bedauerliche Beschädigung des Ensembles könne dadurch aber auf den Einzelfall beschränkt bleiben.

Die anstehende Gesetzesänderung sei bei Bearbeitung des Antrags nicht bekannt gewesen, heißt es aus dem Landratsamt. Wäre der Antrag kurz vor dem 1. Mai 2017 eingegangen, als die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes schon abzusehen war, hätte er nach der neuen Rechtslage abgelehnt werden können, erklärt Landratsamtssprecherin Sabine Schmid. Das Landesamt für Denkmalpflege habe sich zwar gegen den Abriss ausgesprochen. Dafür habe es jedoch aufgrund der Gesetzeslücke zum Zeitpunkt, als der Vorbescheid erteilt wurde, noch keine Rechtsgrundlage gegeben.

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