Wolfratshauser Politik:Vergabe-Grenze nur leicht überschritten

Das "fehlerhafte Verhalten", das der Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) kürzlich in seiner Erklärung zum Streit um das Rückhaltebecken auf dem Golfplatzes seitens der Verwaltung eingeräumt hat, ist weniger gravierend als es beim Verlesen der Erklärung den Anschein hatte. Denn die auch vom Landratsamt trotz Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister gerügte Tatsache, dass Heilinglechner den Bau ohne Nachgenehmigung des Stadtrats in Auftrag gegeben hatte, bezieht sich auf die vergebenen Baukosten. "Das fehlerhafte Verhalten bei der Beauftragung der Tiefbaufirma beschränkt sich nur auf die ursprüngliche Vergabesumme von circa 65 000 Euro", erklärt die Wolfratshauser Bauamtsleiterin Susanne Leonhard. Die liegt also nur knapp über der Grenze von 60 000 Euro, die ein Bürgermeister ohne Beschluss vergeben darf. Heilinglechner hatte im Stadtrat die Gesamtkosten des Rückhaltebeckens mit 121 000 Euro genannt, einschließlich Planer, Gutachter, Zuwegung und anderem.

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