Wolfratshauser Politik:Mischgebiet soll Supermarkt retten

Wolfratshauser Politik: Der Supermarkt in Weidach soll abgerissen werden. Die Stadt sähe dort gerne wieder einen Nahversorger.

Der Supermarkt in Weidach soll abgerissen werden. Die Stadt sähe dort gerne wieder einen Nahversorger.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Stadtrat beschließt Veränderungssperre in Weidach

Die Wolfratshauser Stadträte nutzen ihre rechtlichen Möglichkeiten, um den Supermarkt in Weidach zu erhalten: Einstimmig hat der Bauausschuss am Mittwoch die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück an der Münchner Straße beschlossen, der das Areal künftig als Mischgebiet ausweisen soll. Ebenfalls unisono verhängte das Gremium eine Veränderungssperre für das Gelände. Damit sind bauliche Modifikationen dort nicht zulässig, bis der Bebauungsplan steht.

Die Schritte wurden eingeleitet, weil der Eigentümer das Gebäude, in dem sich derzeit der Netto-Markt befindet, abreißen und dort drei Mehrfamilienhäuser errichten will. In der Anlage mit insgesamt 33 Wohnungen ist ein Nahversorger nicht mehr vorgesehen. In der Februarsitzung hatten die Stadträte den entsprechenden Antrag auf Vorbescheid zurückgestellt, weil sie den Supermarkt als wichtigen Versorger für die Bewohner des Ortsteils und der Altstadt erhalten wollen. Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) sollte das Gespräch mit dem Eigentümer suchen. Dieser sei zwar "definitiv bereit, wieder einen Nahversorger zu etablieren", berichtete Heilinglechner von dem Gespräch, das gleich am Tag nach der Sitzung stattgefunden habe. Er bestehe aber zudem auf die wesentlich lukrativere Wohnnutzung, über die Baumasse verhandle er derzeit mit dem Landratsamt. Der Aufforderung, den Bauantrag zurückzuziehen, sei der Eigentümer bislang jedoch nicht nachgekommen. Deshalb sei man nun gezwungen, die Aufstellung des Bebauungsplans mit Veränderungssperre zu beschließen. Heilinglechner betonte, dass die Ausweisung eines Mischgebiets zwar Gewerbe, aber keinen Supermarkt an der Stelle garantiere. "Einen Nahversorger können wir im Bebauungsplan nicht vorschreiben."

Das könnte indes auch gar nicht nötig sein. Denn wenn der Eigentümer Pläne vorlegt, die dem Stadtrat zusagen und vom Landratsamt genehmigt werden, können die Beschlüsse laut Heilinglechner wieder aufgehoben werden. "Wir vergeben uns nichts mit dem Bebauungsplan", sagte der Bürgermeister in der Sitzung.

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