Süddeutsche Zeitung

Wolfratshauser Amtsgericht:Nur durch Haft zu stoppen?

Ein junger Tölzer begeht so viele Straftaten, dass er fast als Intensivtäter gilt. Nach dem jüngsten Delikt gibt ihm das Amtsgericht eine letzte Chance

Von Arnold Zimprich, Wolfratshausen

Es ist eine lange Liste von Straftaten, die Richterin Friederike Kirschstein-Freund vorliest. Mehrere Rauschgiftdelikte, darunter Besitz, Konsum und Handel von Marihuana und Amphetaminen, Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht in der Münchner Innenstadt, dazu eine Vorverurteilung wegen Diebstahls und das Fahren eines Autos ohne Führerschein, Haftpflichtversicherung und ohne gültiges Kennzeichen. Dadurch wird dem 19-Jährigen auch noch Steuerhinterziehung angelastet, weshalb er am Donnerstag vor dem Amtsgericht Wolfratshausen steht.

Erschwerend kommt hinzu, dass sich der junge Tölzer lernresistent zeigte. Kurz nachdem er 2019 wegen Diebstahls zu einem Freizeitarrest verurteilt wurde, erwischte ihn die Polizei mit konsumfertig verpacktem Marihuana. "Hat Ihnen mein Kollege nicht genug ins Gewissen geredet?", fragt die Richterin, "hat Sie die Gerichtsverhandlung damals nicht beeindruckt?"

Vor Gericht wirkt das Verhalten des Angeklagten unbeholfen, er scheint sich der Bedeutung seiner Fehltritte nicht bewusst zu sein. Taten werden verharmlost, im Falle einer Sachbeschädigung bleibt er im Vagen, wo Details genannt werden müssten.

Der junge Mann erwarb zwar die mittlere Reife, brach jedoch eine Lehre ab und beendete eine weitere Lehre in einem technischen Beruf nach wenigen Tagen.

Für zwei Monate saß er aufgrund eines Rauschgiftdelikts in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim ein, hätte dort Zeit zur Läuterung gehabt, hätte sich bewerben und umorientieren können - nichts geschah. Es gehöre ein gerüttelt Maß an krimineller Energie dazu, diese Anzahl Delikte mit noch nicht einmal 20 Lebensjahren innerhalb eines Zeitraums von etwa fünf Jahren anzusammeln. "Sie sind an der Schwelle zum Intensivtäter", kommentiert die Richterin, "und wurden nur durch die Haft gestoppt."

Nach Angaben von Josephin Bettzüge, Jugendgerichtshelferin am Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, genießt der Angeklagte seit der Vollendung seines 18. Lebensjahres seine Freiheit, hat allerdings auch Schulden in Höhe von etwa 5000 Euro angehäuft. "Die Chillphase ist vorbei", formuliert es Bettzüge, "er plant eine Ausbildung". Die Eltern seien auf ihren Sohn zugegangen, wären bereit, ihn wieder aufzunehmen. Sie hätten früher eine "fehlerhafte Kommunikation" betrieben. Aufgrund des "jugendtypischen Verhaltens" ihres Klienten rät sie zur Anwendung des Jugendstrafrechts. "Ich ziehe eine positive Sozialprognose, er zeigt sich sehr reflektiert."

Staatsanwältin Jana Felker-Zech zieht ein eher gemischtes Fazit. Zwar sei der Angeklagte geständig, und es bedürfe keiner weiteren Beweisaufnahme, jedoch habe man es mit einer Vielzahl von Straftaten zu tun, der Angeklagte sei rückfällig geworden. Zudem bescheinigt Felker-Zech dem 19-Jährigen einen "wahnsinnigen Beschönigungscharakter" - sie fordert deshalb ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Pflichtverteidiger schließt sich diesen Ausführungen an, gibt jedoch zu bedenken, dass man nicht nur darauf schauen dürfe, wie sich der junge Mann heute vor Gericht verhalten habe. "Er war zwei Monate in Stadelheim, weiß nicht, wo die Reise hingeht. Wenn das Gericht eine Vollzugsstrafe anordnet, hat man ihm nicht die Chance gegeben, die ihm gebührt."

Richterin Friederike Kirschstein-Freund verurteilt den Delinquenten schließlich nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder nicht, wird sich erst in neun Monaten zeigen. Diese Zeit räumt das Gericht ihm ein, um seinen Besserungswillen zu beweisen. Dies soll unter anderem durch regelmäßige Drogenscreenings, Beratungsgespräche mit der Drogenberatungsstelle, eine Berufsberatung, das Schreiben von vier Bewerbungen pro Woche und ein Vorstelligwerden beim Verein "Tölzer Coaches" geschehen, bei dem sich Berufserfahrene um Heranwachsende und deren Motivation - auch hinsichtlich der Arbeit - und Selbstwertgefühl kümmern.

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SZ vom 21.02.2020
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