Süddeutsche Zeitung

Nach Klage gegen Landratsamt:Kiddical Mass nun doch auf der B 11

Im Eilverfahren hatte die Gruppierung Wor for Future als Veranstalter der Fahrraddemo "Kiddical Mass" Klage gegen das Verbot der Nutzung der B 11 für die Demo-Teilnehmenden eingereicht. Nun erklärt die Gruppe per Pressemitteilung, dass das Verwaltungsgericht München das Verbot als rechtswidrig bewertet habe. In der Presseerklärung zitiert die Gruppe das Gericht mit der Begründung, weil das Verbot "auf keiner ausreichend begründeten bzw. tragfähigen Gefahrenprognose beruht". So habe sich die Behörde "bereits nicht hinreichend mit dem vom Antragsteller vorgerichtlich vorgetragenen Einwand auseinandergesetzt" und "[...] nicht auf nachvollziehbare und belastbare Tatsachen gestützt." Das Gericht spricht laut Wor for Future insgesamt von einer defizitären Gefahrenprognose.

"Wir freuen uns über einen wichtigen Sieg vor der 10. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts München", schreibt Jan Reiners von Wor for Future. "Dieser Sieg ist wichtig für die Stimme aller Verkehrsteilnehmer - auch der nicht motorisierten. Und er ist auch wichtig für die Demokratie, da es unterstreicht, dass Behörden nicht ohne sorgfältige Abwägung Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit einschränken dürfen." Das Landratsamt habe bereits kommuniziert, dass es keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen wird. Die Streckenführung der Demo am Sonntag, 21. April, könne nun über die B 11 erfolgen.

Die Radl-Demo soll am Sonntag ab 13 Uhr vom Geretsrieder Karl-Lederer-Platz über die B 11 zum Sattelfest vor die Wolfratshauser Loisachhalle führen.

Das Landratsamt muss nun laut Reiners die Prozesskosten tragen. "Der Streitwert wurde auf 2500 Euro festgesetzt. Zeit und Steuergeld, dass man sich hätte sparen können", so das Fazit des Wor for Future-Sprechers.

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