Wolfratshausen:Warten auf neues Gesetz

Tempo 30 vor Hammerschmiedschule könnte bald erlaubt sein

Eltern haben fast 200 Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt, Stadträte vor allem aus den Reihen der Grünen haben insistiert, und auch Wolfratshausens Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) hat sich das Anliegen irgendwann zu eigen gemacht: Doch immer wieder scheiterte die Forderung, die Höchstgeschwindigkeit auf der Sauerlacher Straße zumindest dort, wo sie an der städtischen Grund- und Mittelschule am Hammerschmiedweg vorbeiführt, auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren, an den Behörden. Daran hat sich bis heute nichts geändert, allerdings schöpfen die Antragsteller inzwischen neue Hoffnung, denn das Bundesverkehrsministerium arbeite an einer Gesetzesänderung zu dem Thema.

Bisher hatte die Verkehrsabteilung im Tölzer Landratsamt die Wolfratshauser Tempo-30-Forderung für die Staatsstraße stets mit dem Argument zurückgewiesen, dass eine solche Anordnung rechtlich gar nicht erlassen werden dürfe. Auch Verweise auf ähnliche Fälle andernorts mitsamt zugehörigen Gerichtsurteilen, wie sie Grünen-Ortssprecher Hans Schmidt immer wieder angeführt hat, verfingen in Bad Tölz bisher nicht.

Nun aber hat Heilinglechner am Mittwochabend im Wolfratshauser Bauausschuss von einem neuen Schreiben aus dem Landratsamt berichtet. Darin lehnt die Behörde einen gemeinsamen Ortstermin vor der Schule abermals ab - diesmal aber mit dem Hinweis darauf, dass die Rechtslage die Anordnung von Tempo 30 zwar derzeit nicht erlaube, der Bund aber eine einschlägige Gesetzesänderung angekündigt habe. Im Detail geht es um die Frage, ob an dem betreffenden Abschnitt eine besondere Gefahr für die Verkehrsteilnehmer nachgewiesen werden muss, damit die Behörden auf einer Durchgangstraße wie der Sauerlacher Straße Tempo 30 anordnen dürfen. Bisher gilt diese Regelung, doch nach Auskunft des Landratsamts an die Stadt beabsichtigt der Bund, diese Nachweispflicht einer besonderen Gefahrenlage vor Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten zu streichen. Die Stadt will vor weiteren Vorstößen die Neufassung des Gesetzes abwarten.

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