WolfratshausenLandratsamt bemängelt Ratsbegehren

Mit der Formulierung des Ratsbegehrens zur Versetzung des Marienbrunnens ist die Stadt Wolfratshausen auf Bedenken der Kreisbehörde gestoßen ist. Dies hat Bürgermeister Klaus Heilinglechner am Dienstag bei der Stadtratssitzung bekanntgegeben. Der Stadtrat hatte am 20. September beschlossen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegen zu setzen. Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes habe nun beanstandet, dass die von der Stadt gewählte Fragestellung "Begründungselemente" enthalte, "die nicht im Stimmzettel des Bürgerentscheids enthalten sein dürfen". Die Rechtsaufsicht habe deshalb empfohlen, "die Fragestellung des Ratsbegehrens entsprechend anzupassen und Begründungen gesondert zu veröffentlichen". Deshalb habe man die Fragestellung entsprechend korrigiert, teilte Heilinglechner mit. Welcher Art die geänderte Formulierung genau war, ist seiner Mitteilung nicht zu entnehmen.

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