Wohnen in Wolfratshausen:Erneute Verhandlung zu Schwarzbauten

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Die Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen-Weidach beschäftigen erneut das Gericht. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Das Verwaltungsgericht München befasst sich am 13. Juni mit den Klagen gegen die Beseitigungsanordnungen.

Der langjährige Streit um die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht (VG) München verhandelt am Donnerstag, 13. Juni, über die Klagen des Bauherrn, der Eigentümerin und mehrerer Mieter gegen die Beseitigungsanordnungen und Duldungsverfügungen, die das Landratsamt Anfang 2023 zugestellt hat. Dies teilt der Pressesprecher des VG, Joel Hollaender, auf Anfrage mit. Die öffentliche Verhandlung im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in der Bayerstraße 30 in München beginnt um 13.15 Uhr.

Laut Gerichtssprecher wird es bei dem Termin um zwei Verfahren gehen: einerseits um die Klage des Bauherrn gegen die Beseitigungsanordnung für die Einfamilienhäuser mit den Nummern 24, 24a und 25, sowie um die Klage seiner Tochter, die inzwischen Eigentümerin der Häuser ist, gegen die Anordnung, den Abriss zu dulden; im zweiten Verfahren geht es um die Klagen mehrerer Mieter gegen die Duldungsanordnungen, die ihnen zugestellt wurden. Ob es noch am Verhandlungstag ein Urteil gibt oder erst später, ist laut Informationen des Verwaltungsgerichts noch nicht absehbar.

Berufung und Petition waren bereits erfolglos

Das Verwaltungsgericht hatte sich bereits 2021 mit den drei Häusern befasst. Damals waren die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Gebäude so sehr von den Vorgaben abweichen, dass es sich um Schwarzabauten handle. Unter anderem wurde das ursprünglich etwa 80 Zentimeter unter der Straße liegende Gelände unrechtmäßig aufgeschüttet, Wände und First sind höher als erlaubt, die Dachneigung weicht von der ursprünglichen Genehmigung ab und statt Carports wurden Doppelgaragen errichtet. Der Bauherr hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, die der Verwaltungsgerichtshof 2022 jedoch abgelehnt hat.

Nachdem auch eine Petition zum Erhalt der Häuser beim bayerischen Landtag erfolglos geblieben war, hatte das Landratsamt Ende Januar 2023 die Beseitigung per Anordnung verfügt, gegen die Bauherr, Eigentümerin und Mietparteien dann erneut geklagt haben. Der Fall hatte auch überregional Schlagzeilen gemacht. In der Folge wurde viel über mögliche Nutzungen der Häuser diskutiert, der Wolfratshauser Stadtrat lehnte eine nachträgliche Legalisierung über einen neuen Bebauungsplan jedoch ab, auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen. Die Bürgerinitiative gegen Wohnraumvernichtung, Baurechtsmissbrauch und Behördenwillkür (BIWOB) fordert inzwischen die Duldung der drei Schwarzbauten.

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