Süddeutsche Zeitung

Politik in Wolfratshausen:Regeln zum Rederecht

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Der Stadtrat erlässt erstmals eine Satzung für Bürgerversammlungen.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Die Stadt Wolfratshausen hat nun eine Satzung für Bürgerversammlungen. Der Stadtrat hat am Dienstag einstimmig ein Papier beschlossen, das Dinge wie Ablauf, Antrags- und Rederecht sowie Abstimmungsmodalitäten regelt. Die Fraktionen von Grünen, CSU und Wolfratshauser Liste hatten die Satzung beantragt, nachdem es Kritik am Ablauf der Bürgerversammlung im vergangenen Jahr gegeben hatte. Ein Beschluss dazu war im Juli zunächst zurückgestellt worden. Die Verwaltung hatte den vorgeschlagenen Entwurf überarbeitet, um etwaige Rechtskonflikte mit der bayerischen Gemeindeordnung zu vermeiden.

Wie Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) sagte, sei eine solche Satzung nicht notwendig und meist auch nicht üblich, da die Modalitäten der Bürgerversammlung in der bayerischen Gemeindeordnung geregelt würden. Die Fraktionssprecher hätten das Regelwerk am Vortag der Stadtratssitzung gemeinsam mit ihm und Martin Melf von der Stadtverwaltung Punkt für Punkt durchgesprochen. Heilinglechner wollte die Sitzung nutzen, um Strittiges zu klären. Diskussionsbedarf gab es jedoch nur noch für die Grünen und lediglich in einem Punkt: der Frage nämlich, ob die Rechenschaftsberichte des Bürgermeisters zeitlich begrenzt werden könnten.

Redezeit des Bürgermeisters darf nicht beschränkt werden

Melf erklärte, dass dies die Gemeindeordnung als Rechtsgrundlage nicht vorsehe. "Es gibt eine klare Aufgabenteilung, was Gemeindeangehörige alles dürfen und was Aufgabe des Versammlungsleiters, also des Bürgermeisters, ist", sagte der Leiter des Referats Bildung und Soziales im Rathaus. Dazu gehöre "insbesondere das Erteilen und Entziehen des Wortes". Sollte sich der Bürgermeister von sich aus kurz fassen, sei das "wunderbar". Ihm das per Satzung vorzuschreiben, sei jedoch "problematisch". Das gelte, nach Rücksprache mit dem bayerischen Gemeindetag, auch für empfehlende Formulierungen, sagte Melf. Dritte Bürgermeisterin Annette Heinloth (Grüne) hatte den Passus vorgeschlagen, der Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters "sollte 30 Minuten nicht überschreiten".

Heilinglechner erklärte, dass er sich stets bemühe, seine Reden kurz zu halten. Die Länge könne aber je nach Ereignisreichtum des zu behandelnden Jahres variieren, Minuten werde er nicht zählen. Auch den Vorschlag von Patrick Lechner (FDP), den Rechenschaftsbericht auf der Tagesordnung grundsätzlich hinter die Bürgeranträge zu stellen, um die Versammlungen attraktiver zu machen, lehnte er ab. Schließlich ergäben sich aus dem Bericht oft Fragen und auch Anträge, erklärte der Rathauschef, der laut Satzung die Tagesordnung bestimmt. "Es ist dem Bürger schon zuzumuten, dass er den Rechenschaftsbericht des Bürgermeisters noch aushält, bevor er seine Anträge stellt."

Die neue Satzung wurde schließlich wie von der Verwaltung formuliert einstimmig beschlossen. Sie tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt bereits für die kommende Bürgerversammlung, die noch in diesem Jahr stattfinden soll.

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