Prozess in München:Freizeitrisiko beim Rutschen

Prozess in München: Über Treppen geht es am Rutschenturm im Wolfratshauser Märchenwald nach oben.

Über Treppen geht es am Rutschenturm im Wolfratshauser Märchenwald nach oben.

(Foto: Matthias Köpf)

Ein Familienvater bricht sich im Wolfratshauser Märchenwald das Sprunggelenk. Am Landgericht fordert er Schmerzensgeld - mit wenig Erfolgsaussichten.

Von Benjamin Engel, München/Wolfratshausen

Was ein fröhlicher Familienausflug im Wolfratshauser Märchenwald werden sollte, hat für den Vater einer Tochter schmerzhaft geendet. Gemeinsam mit seinem damals fast siebenjährigen Kind hatte sich der Mann am 31. August des Vorjahres eine Filzmatte geschnappt - und war den "Freien Fall" hinuntergerutscht. So heißt eine steile Rutsche in dem Freizeitpark, weil es auf gerader Bahn in einem Teilabschnitt über drei Höhenmeter mit 70 Grad Gefälle hinab geht. Bei der Fahrt, so schilderte es der Mann nun vor dem Landgericht München II, habe es einen Ruck getan, woraufhin sein rechter Fuß aus dem Beinsack am unteren Ende der Matte geraten sei und die Wand der Rutsche gestreift habe. Die Folge: ein gebrochenes Sprunggelenk und ein verletzter Unterschenkel. "Unten habe ich dann festgestellt, dass der Fuß richtig verdreht war", so der Familienvater. Dafür fordert er nun 8000 Euro Schmerzensgeld und 28 000 Euro Schadenersatz.

Die Chancen, durch ein Gutachten nachzuweisen, dass die Rutsche fehlerhaft war, sind allerdings laut Aussage des zuständigen Richters kaum erfolgversprechend. Jürgen Krusche sprach von einem allgemeinen Lebensrisiko. "Rutschen ist nicht ungefährlich. Das wissen Sie selber vielleicht noch aus der Kindheit." Die Freizeit habe eben ein gewisses Gefahrenpotenzial, so der Richter. "Sport ist Mord." Höchstwahrscheinlich werde ein Gutachter zum gleichen Ergebnis wie der TÜV kommen, nämlich, dass die Rutsche den Standards entspreche. "Ich kann keine großen Hoffnungen machen."

Trotzdem beharrten der Kläger und seine Rechtsanwältin darauf, es auf ein Gutachten ankommen zu lassen. "Für mich hat mein Mandant alles richtig gemacht", erklärte seine Anwältin. Daher hätte er sich keine Verletzung zuziehen dürfen. Was die Position des Geschädigten vor Gericht allerdings schwächt, ist, dass er selbst gegen die Nutzungsvorgaben für die Rutsche verstoßen hat. Darin ist nämlich geregelt, dass auf einer Filzmatte jeweils nur eine Person allein rutschen darf. Einzige Ausnahme: Erwachsene mit einem Kind im Alter von weniger als sechs Jahren. Zum Zeitpunkt des Unfalls war die Tochter des Klägers aber beinahe sieben Jahre alt. Nachdem sie alle Attraktionen im Märchenwald von vorne bis hinten besucht hätten, so der Vater, habe das Mädchen abschließend noch einmal rutschen wollen. Seine Tochter habe dafür den "Freien Fall" ausgesucht. "Wir haben es bitter bereut."

Er habe sich auf der Filzmatte hinter seine Tochter gesetzt und seine Beine außen neben ihren in den Fußsack gesteckt, schilderte der Vater. Ganz am Anfang der Rutsche habe es dann plötzlich einen Ruck gegeben. Die Filzmatte sei hinten verrutscht und sein Fuß aus dem Sack geraten. Dies sei womöglich passiert, weil die Rutsche nass gewesen sei, mutmaßte der Kläger. An dem Tag habe es nämlich geregnet. Die Filzmatte sei auch feucht gewesen. Allerdings ist die Rutsche überdacht.

Das Gefühl, auf der Rutsche wie im freien Fall nach unten zu sausen, dürfte für manche höchst beunruhigend erscheinen. Allerdings lässt der Geschäftsführer des Wolfratshauser Freizeitparks nach eigener Aussage die Rutsche alle vier Jahre - also öfter als im geforderten Sechs-Jahre-Turnus - auf ihre Sicherheit prüfen. Zwei Monate vor dem Unfall des Familienvaters habe der TÜV zwei Schweißnahtrisse an der Verbindung von Rutschbahn und Turm festgestellt. Diese seien innerhalb einer Woche repariert worden. Die Teppiche würden fast täglich auf Schadstellen überprüft. "Wir wollen doch keine Besucher verletzen." Der Prozess wird fortgesetzt.

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