Das „Isartaler Kebap-Haus“, das im November vergangenen Jahres am Park&Ride-Platz beim Wolfratshauser Bahnhof eröffnet hat, ist nach dem Pamukkale und den „Dönerbrüdern“ zwar bereits der dritte Dönerladen in Wolfratshausen. Bei den Kunden aber kommt er gut an. Nun könnte es allerdings für die Betreiber Probleme geben. Denn die hatten ihren Laden eröffnet und dann ihr Kühlhaus im Innenhof errichtet, ohne dafür eine Genehmigung zu beantragen. Ihr nachträglicher Antrag hatte nur teilweise Erfolg: Der Bauausschuss des Stadtrats hat zwar am Mittwoch einstimmig die Nutzungsänderung genehmigt. Die Befreiung für das Kühlhaus, das als Nebenanlage außerhalb der Baugrenzen laut Bebauungsplan nicht zulässig ist, hat das Gremium allerdings mehrheitlich verweigert. Nun muss das Landratsamt als Genehmigungsbehörde die Sache klären.
Renate Tilke (CSU) berichtete von mehreren Anwohnern, die sich über das konstante Rauschen beschwert hätten, das von der Kühlzelle ausgehe. Der Lärm variiere je nach Außentemperatur und sei „unerträglich“, so Tilke. „Die Aggregate laufen Tag und Nacht.“ Zwar habe der Eigentümer versprochen, die Anlage einzuhausen, um die Emissionen zu verringern. Dies könne aber ein Lippenbekenntnis bleiben und schnell vergessen werden.
„Es gibt massive Beschwerden, weil die Nachbarn das kaum aushalten“
Sebastian Sens, bei der Stadtverwaltung für die Bauleitplanung zuständig, machte die Stadträte darauf aufmerksam, dass der Bebauungsplan veraltet sei. Dieser lasse außerhalb der Baugrenzen im Innenhof zwar einen Aufbau fürs Teppichklopfen zu, aber nicht einmal einen Weg oder eine Sitzbank. Die Betreiber des Schnellrestaurants hätten indes als Standort für das Kühlhaus gar keine andere Option. Das Kühlhaus sei eine untergeordnete Anlage, die ohne Bebauungsplan an jeder Baugrenze zulässig sei. Deshalb könne man einer Befreiung zustimmen. Für eine eventuelle Überschreitung des zulässigen Emissions-Grenzwerts sei nicht die Stadt, sondern das Landratsamt zuständig, das die Geräuschentwicklung prüfen müsse.
Tilke entgegnete darauf, dass es weniger die Lautstärke der Aggregate sei, die die Nachbarn störe, als die unangenehme Frequenz des Geräusches. „Es gibt massive Beschwerden, weil die Nachbarn es kaum aushalten.“ Die Befreiung wurde schließlich mit acht zu zwei Stimmen abgelehnt, gegen die von Klaus Heilinglechner und Ulrike Krischke (beide Bürgervereinigung).