Die Stadt Wolfratshausen will künftig nur noch Maßnahmen und Projekte fördern, für die keine anderen öffentlichen Fördermittel zur Verfügung stehen. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig gefasst. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung des Landratsamts zurück, die Stadt möge ihre Ausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage auf den Prüfstand stellen. Die Haushaltssatzung 2022 sei von der Rechtsaufsicht mit der Auflage genehmigt worden, dass bis 2023 "Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung des Verwaltungshaushalts" getroffen werden, heißt es in der Beschlussvorlage.
Von der Neuregelung betroffen sind auch Zuschüsse der Stadt an Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Vereine, die für ihr jeweiliges Projekt öffentliche Fördermittel, etwa vom Bund, Land, Bezirk oder der Europäischen Union erhalten. Mit der Vermeidung von Doppel- oder Mehrfachförderungen sollen nicht nur städtische Ausgaben gespart, sondern auch sogenannte Mitnahmeeffekte minimiert werden. "Darüber hinaus entspricht diese Vorgehensweise dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung", heißt es in der Vorlage. Ausnahmen sind laut Grundsatzbeschluss jedoch möglich. Diese könne der zuständige Ausschuss des Stadtrats in Einzelfällen zulassen, wenn trotz externer Fördermittel "eine Finanzlücke verbleibt, die eine besondere Belastung für den Antragsteller darstellt". Dies müsse im jeweiligen Antrag nachgewiesen werden.