Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausen:Hängepartie beim Isar-Kaufhaus

Verwaltungsgericht bemängelt zu geringe Abstandsflächen. Nun droht Wolfratshausen eine längere Baulücke in der Altstadt.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Der Nachbarschaftsstreit um den geplanten Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Isar-Kaufhauses in Wolfratshausen wird wohl vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) landen. Bei einem Augenscheintermin mit mündlicher Verhandlung hatte die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts München am Donnerstag über insgesamt fünf Klagen von drei Anwohnern zu entscheiden, darunter ein Eilverfahren, das Jan und Jessika Görner angestrengt hatten, die im Dr.-Happ-Gassl 1 wohnen. Sie sehen ihre nachbarschaftlichen Belange verletzt, weil der geplante Neubau ihrer Ansicht nach die gebotenen Abstandsflächen zu ihrem Haus nicht einhält. Nach einer ausgiebigen Inaugenscheinnahme des gesamten Umfelds und einer Beratung sahen die Richter die Klage als gerechtfertigt an. "Wir sehen schon erhebliche Probleme mit dem Vorhaben", sagte der Vorsitzende Richter Johann Oswald in Bezug auf die Abstandsflächen. "Die Tendenz der Kammer geht dahin, aufschiebende Wirkung zu beantragen."

Für die Bauherren der Untermarkt 7-11 GmbH würde das bedeuten, dass sie den Neubau nicht wie geplant errichten können. Sie müssten eine neue Baugenehmigung beantragen. Allerdings soll die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erst am Freitag verkündet werden. Diese werde man abwarten, sagte Harald Mosler, Geschäftsführer der GmbH, nach der Verhandlung im Rathaus. Sollte den Klägern Recht geben werden, werde man die Sache per Rechtsbehelf vor den VGH bringen.

Verhandelt wurde letztlich nur die Eilsache. Alle Parteien einigten sich darauf, die anderen Verfahren zurückzustellen. Sowohl der Anwalt der GmbH als auch der Jurist der Regierung von Oberbayern, der den Freistaat als Beklagten vertrat, verteidigten die erteilte Ausnahmegenehmigung für die Abstandsflächen als legal. Beim Isar-Kaufhaus seien diese schließlich noch geringer gewesen. Oswald vertrat indes die Ansicht, dass bei Neubauten nicht die "völlig untragbare Abstandsflächensituation perpetuiert" werden dürfe. Das Umfeld des Bauvorhabens beurteilte das Gericht als eine Art Mischgebiet, wegen der reichlich vorhandenen Wohnbebauung. Von seiner Art her sei der geplante Neubau mit seinen viel Wohnungen deshalb grundsätzlich zulässig.

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SZ vom 12.07.2019 / aip
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