Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausen:Golfplatz wehrt sich gegen Vorverurteilung

Für Betreiber Josef Hingerl steht die Anlage nicht im Widerspruch zum Trinkwasserschutzgebiet. Er droht mit juristischen Schritten, sollten Auflagen des Landratsamts die Existenz des Bergkramerhofs gefährden.

Von Matthias Köpf

In der anhaltenden Debatte über die Verträglichkeit des Golfplatzes Bergkramerhof mit dem Wolfratshauser Wasserschutzgebiet kämpft Betreiber Josef Hingerl um den Ruf seiner Golfanlage. Für Dienstagabend hatte er alle Wolfratshauser per Postwurfsendung zu einer insgesamt fünfstündigen Informationsveranstaltung auf den Bergkramerhof geladen. Neben Führungen zu den dortigen Keltengräbern und durch das neue Pocci-Museum gab es einen Rundgang zu den Schauplätzen der Wasser-Debatte und eine Diskussion zum Thema, an denen sich aber jeweils nicht einmal 20 Gäste beteiligten. Hingerl bekräftigte dabei, dass dem Golfplatz von Leiter des Tölzer Gesundheitsamts, Franz Hartmann, zu unrecht ein vermeintlicher Umweltskandal in die Schuhe geschoben werde.

Franz Hartmann hatte im Frühjahr einen Golfplatz, der sich mit dem Wolfratshauser Wasserschutzgebiet überschneidet, für inakzeptabel erklärt. Anlass dazu waren einerseits Proben auf der Anlage, die Reste von Abwässern enthielten, und andererseits eine einzige mit einem coliformen Keim belastete Probe aus dem Wolfratshauser Trinkwasserbrunnen, die nach Ansicht aller Beteiligten aber kaum etwas mit den Verhältnissen an der Oberfläche zu tun haben kann. Angeführt vom Landratsamt bemühen sich die Behörden seither untereinander und auch gegenüber Platzbetreiber Hingerl und Grundeigentümer Helmut Danhuber, das Gewirr von Zuständigkeiten, Genehmigungen, Verordnungen und eventuellen Verstößen aufzuklären.

"Glauben Sie mir, die Behörden sind total im Schleudern", sagte Josef Hingerl, der als Jurist seine eigene Interpretation der einschlägigen Gesetze und Verordnungen vortrug. Anders als etwa das Landesamt für Umwelt gehe er davon aus, dass Golfplätze seit einer Gesetzesänderung vor zwei Jahren auch in Wasserschutzgebieten mit einer gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Nutzung gleichgesetzt werden müssten, also auch in gewissem Umfang Dünger und Pflanzenschutzmittel verwenden dürften.

Kritikern im Publikum kam er so weit entgegen, dass es am konsequentesten wäre, im Schutzgebiet überhaupt nichts zu erlauben. Die normale Landwirtschaft jedoch bringe zehnmal so viel Dünger und Pflanzenschutzmittel aus wie ein Golfplatz, was unter dem Gesichtspunkt des Wasserschutzes für einen Golfplatz und gegen eine andere Nutzung spreche - insbesondere gegen eine Landwirtschaft, wie sie Danhuber vor dem Bau des Golfplatzes auch im Wasserschutzgebiet betrieben habe. "Wir stellen null Gefährdung für das Trinkwasser von Wolfratshausen dar", bekräftige Josef Hingerl, der seine Anlage als "ökologisches Juwel" und "grüne Lunge von Wolfratshausen" bezeichnete.

Im Schutzgebiet habe er seit zwei Jahren keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt, sagte Hingerl. Nun will er aber vom Landratsamt per Eilentscheidung eine Ausnahmegenehmigung für bestimmte Substanzen erwirken, da sich auf einigen Bahnen des Golfplatzes ein Pilz ausbreite. Einer aktuellen Forderung des Amts, einen steinernen Bottich zum Waschen der Schläger an das Kanalnetz anzuschließen und dafür 150 Meter Rohre zu verlegen, will er aber erklärtermaßen nicht nachkommen. "Ich mache diesen ganzen Unsinn nur mit, solange er nicht zu viel kostet," sagte Hingerl. Er will das Wasser aus dem Bottich und der Ballwaschanlage nun einfach oberflächlich versickern lassen und seinen Betrieb so von dem untergründigen Rohrnetz des früheren Gutshofs abkoppeln, in dem im Frühjahr die Abwasserreste gefunden worden waren.

Sollte das Landratsamt zu hohe Forderungen und damit die Existenz des Golfplatzes in frage stellen, so will Hingerl juristisch dagegen vorgehen. Diese Auseinandersetzung werde sich bis zur letzten Instanz wohl mindestens die zehn Jahre hinziehen, die sein Pachtvertrag mit Danhuber noch läuft.

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SZ vom 19.09.2013
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