Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausen:Gespräche über Altes Krankenhaus

Die Regierung von Oberbayern will mit dem Landratsamt noch einmal über die Abrissgenehmigung reden.

Von Felicitas Amler

- In der Causa Altes Krankenhaus ist das letzte amtliche Wort noch nicht gesprochen. Es gebe offenkundig "weiteren Erörterungsbedarf zwischen unseren Behörden", sagte Stefan Frey, Pressesprecher der Regierung von Oberbayern, der SZ am Dienstag. Tags zuvor hatten Landrat Josef Niedermaier und Wolfratshausens Bürgermeister Helmut Forster abwiegelnd auf eine Stellungnahme der Regierung zu dem denkmalgeschützten Gebäude an der Sauerlacher Straße reagiert. Die vom Landratsamt erteilte Abbruchgenehmigung sei "rechtswidrig, wenn nicht sogar nichtig": Diese dezidierte schriftliche Feststellung eines Oberregierungsrats vom November 2012 hatte weder den Landrat noch den Bürgermeister aus dem Konzept gebracht. Beide hielten an der Gültigkeit der Abrisserlaubnis fest und betonten lediglich, dass akut kein Bedarf bestehe, das städtische Biedermeierhaus zu entfernen, in dem sechs Parteien zur Miete wohnen. Auf Nachfrage bei der Regierung, die ja die Rechtsaufsichtsbehörde ist, wer denn nun Recht habe, sagte deren Pressesprecher: "Es sollte das Ziel sein, dass wir uns auf Fachebene weiter abstimmen." Es gebe eben unterschiedliche Auffassungen. Zur Aussage des Landrats, solange die Regierung das Landratsamt nicht anweise, die Abbruchgenehmigung aufzuheben, gelte diese, sagte Frey, eine Weisung sei Ultima Ratio, "erst wenn alle Möglichkeiten ausgereizt wären". Der Pressesprecher bestätigte, aus der Angelegenheit sei "der große Druck raus", da die Stadt derzeit nicht vorhabe, das Alte Krankenhaus abzureißen. "Es besteht nicht die Gefahr, dass Fakten geschaffen werden."

Das Alte Krankenhaus ist seit vorigem Jahr im Fokus der lokalpolitischen Diskussionen. Der Historische Verein hatte durch Protest dazu beigetragen, dass es nicht zugunsten eines vier- und eines fünfgeschossigen Neubaus abgerissen wurde. Seitdem gibt es aber keine neuen Pläne, auch nicht zur Sanierung des Denkmals aus dem 19. Jahrhundert.

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Quelle:
SZ vom 09.01.2013
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