Süddeutsche Zeitung

Wolfratshausen:Beschränkte Einsicht

Ministerium stärkt Heilinglechner im Akten-Streit den Rücken

Schon seit Beginn der jeweiligen Amtszeit vor einem Jahr streiten der Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) und eine Mehrheit des Stadtrats über das Recht auf allgemeine Akteneinsicht im Rathaus. Inzwischen stärkt in dem Konflikt auch das Münchner Innenministerium dem Bürgermeister den Rücken. In einer eigenen Erklärung teilt das Ministerium sinngemäß mit, dass es für einzelne Stadträte kein uneingeschränktes Recht auf Einsichtnahme in die städtischen Akten geben dürfe. Dieses Recht wollten sich die Stadträte in ihrer Geschäftsordnung selbst einräumen, weshalb Heilinglechner, seine Stadtverwaltung und das Landratsamt die vor einem Jahr beschlossene Geschäftsordnung für rechtswidrig erachten.

Neben Heilinglechner berief sich zuletzt jedoch auch Alfred Fraas (CSU) als einer der Wortführer des Rats auf eine Auskunft des Innenministeriums, die demnach die Sicht der Stadträte stütze. Details hatte Fraas nicht genannt und nach eigenen Angaben auch dem Bürgermeister noch nicht mitgeteilt. Aus der nun vom Ministerium selbst veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage, die der CSU-Landtagsabgeordnete Martin Bachhuber gestellt hatte, lässt sich aber keine Unterstützung für die Stadträte herauslesen. Demnach können einzelne Räte gegenüber der Stadtverwaltung grundsätzlich nicht mehr Rechte haben als der Stadtrat als Ganzer. Auch dem ganzen Rat stehe jedoch kein vollkommen uneingeschränktes Einsichtsrecht zu, wie es sich die Wolfratshauser Räte wünschen.

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Quelle:
SZ vom 05.05.2015 / kpf
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