Wolfratshausen:Beschimpfung im Vollrausch

Amtsgericht verurteilt 18-Jährigen, weil er Polizisten beleidigte

Von Thekla Krausseneck, Wolfratshausen

Immer wieder hat das Amtsgericht Wolfratshausen mit jungen Erwachsenen zu tun, die gerade erst 18 Jahre alt geworden oder etwa Anfang 20 sind, aber schon ein gut gefülltes Vorstrafenregister vorweisen können. So war es auch im Fall eines 18-jährigen Tölzers, der sich am Dienstag vor Gericht verantworten musste. Ihm wurde vorgeworfen, betrunken Polizeibeamte beleidigt zu haben. Ein Bluttest zeigte damals, dass er 2,5 Promille Alkohol im Blut hatte - zuvor war er noch mit dem Mofa unterwegs gewesen. Die Alkoholprobleme des Tölzers waren dem Amtsgericht bekannt, er war schon zuvor wegen Körperverletzung mit Geldstrafen und Arrest belangt worden.

Der junge Mann erschien ohne Anwalt und zeigte sich geständig. Ein Tölzer Polizeibeamter trat als Zeuge auf und berichtete von einem Nachmittag im Februar, als der Angeklagte betrunken neben seinem Mofa im Feld gefunden wurde. Zunächst sei es unmöglich gewesen, ihn zu wecken. Erst als der Krankenwagen eintraf, sei er zu sich gekommen. Bei der Blutuntersuchung im Krankenhaus habe sich dann herausgestellt, dass der Beschuldigte nicht nur 2,5 Promille, sondern auch Spuren von THC im Blut hatte. Die jedoch seien so gering gewesen, dass sie noch unter der Bestimmungsgrenze gelegen hätten. Als sich die Polizeibeamten von dem jungen Mann trennten, drehte sich dieser nach Zeugenaussage noch ein letztes Mal zu ihnen um und beschimpfte die Beamten wüst. Diese fühlten sich so gekränkt, dass sie Anzeige erstatteten. Auf das Urteil wirkte sich der nachweisliche Cannabis-Konsum nicht gerade vorteilhaft aus, ebenso wenig, wie die Trunkenheit des jungen Mannes ein strafmilderndes Urteil zur Folge hatte. Denn schon vorher war sein zunehmendes Alkoholproblem bei Gerichtsverhandlungen Thema gewesen.

Im Oktober 2015 hatte der Angeklagte einem anderen jungen Mann dreimal ins Gesicht geschlagen, im Januar 2016 wiederholte sich die Gewalt. Der Tölzer wurde dafür zweimal verurteilt, verbüßte einen Arrest und zahlte eine Geldstrafe, außerdem musste er zu fünf Beratungsgesprächen bei der Caritas gehen. Seine dortige Betreuerin gab bei der Gerichtsverhandlung am Dienstag einen Bericht ab, in dem sie auch die Familiensituation des Angeklagten beschrieb. Seine Familie habe einen eigenen Betrieb, in dem er schon als Kind mitgeholfen habe. Er sei der mit Abstand jüngste von drei Brüdern; vor allem zum mittleren Bruder habe er ein gutes Verhältnis, während es mit den Eltern Probleme gebe. In der Jugend habe er teilweise suizidales Verhalten gezeigt. Im Juli habe er nun erfolgreich seine Ausbildung zum Metzger abgeschlossen und bereits in einer anderen Stadt Arbeit gefunden. Im Verlauf der Gespräche habe sich sein Verhalten verbessert, er sei jetzt pünktlicher, reflektierter und aufgeschlossener. Sein Verhältnis zum Alkohol sei jedoch ambivalent: Einerseits sehe er selbst, dass er in den vergangenen Monaten viel getrunken habe, andererseits trinke er nach eigener Einschätzung nicht mehr als seine Freunde. Dennoch habe er seinen Konsum nun aufs Wochenende beschränkt. Seit einigen Monaten habe er eine Freundin, die einen positiven Einfluss auf ihn habe, außerdem blicke er mit neuer Zuversicht seinem Leben in einer anderen Stadt entgegen. Die Verselbständigung sei allerdings noch in den Anfängen, hieß es - ohne weitere Betreuung könnte sie auch schiefgehen.

Das Gericht verurteilte den Tölzer zu einer Geldstrafe von 600 Euro, die er in vier Raten an die Caritas zu zahlen hat. Außerdem darf er für 17 Monate nicht fahren und wird wohl eine medizinisch-psychologische Untersuchung über sich ergehen lassen müssen. Auf einen erneuten Arrest verzichtete das Gericht, damit sich der Angeklagte auf seine neue Stelle konzentrieren könne.

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