Gegen die Stimmen der Grünen:Bürgermeister darf bauen

Gegen die Stimmen der Grünen: Der Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner, hier in seinem Amtszimmer, trat ausnahmsweise als Bauwerber auf und verließ den Sitzungssaal.

Der Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner, hier in seinem Amtszimmer, trat ausnahmsweise als Bauwerber auf und verließ den Sitzungssaal.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Wolfratshauser Stadtrat beschließt Bebauungsplan für Weidacher Ortsrand.

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Der Wolfratshauser Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) darf sein Bauvorhaben am Ortsrand des Stadtteils Weidach verwirklichen. Den entsprechenden Bebauungsplan hat der Stadtrat am Dienstag mehrheitlich per Satzungsbeschluss aufgestellt, gegen die Fraktion der Grünen und Manfred Menke (SPD), denen die Zugeständnisse im Städtebaulichen Vertrag zum geförderten Wohnungsbau nicht weit genug gingen. Zuvor hatte das Thema bereits im Bauausschuss zu einer heftigen Debatte geführt, weil Grünen-Stadtrat Hans Schmidt Details aus dem in nicht öffentlicher Sitzung behandelten Vertrag publik gemacht hatte.

Dass es um Heilinglechner ging, wurde nicht nur deshalb klar, weil der Bürgermeister den Sitzungssaal zur Behandlung des Tagesordnungspunktes räumte und die Leitung seinem Stellvertreter Günther Eibl (CSU) überließ. Eibl erklärte auch sogleich, dass die Identität des Grundstückseigners ja kein Geheimnis mehr sei, seit sie Schmidt im Bauausschuss mehr als deutlich gemacht habe. Heilinglechner habe indes keine Sonderstellung, betonte Eibl. "Das Verfahren wird behandelt wie jedes andere auch, der Bürgermeister hat in keinster Weise an irgendeinem Verfahren teilgenommen."

Der Bebauungsplan Nummer 73 weist ein Areal auf der Hofstelle Heilinglechners nördlich des Leitenwegs und nordwestlich der Franz-Geiger-Straße, das bisher als Dauergrünland galt und zum Teil für Schrebergärten genutzt wird, als allgemeines Wohngebiet aus. Das ermöglicht die vorgesehene Bebauung mit einem Dreispänner und zwei Doppelhäusern für insgesamt sieben Wohneinheiten. Die Aufstellung des Bebauungsplans sei bereits 2008 einstimmig beschlossen worden, erinnerte Eibl, inklusive der Eckdaten des Städtebaulichen Vertrags. Nach einem Billigungsbeschluss 2009, diversen Auslegungen und Modifikationen stehe nun der Satzungsbeschluss an. Dass ein Bebauungsplan auch einmal liegen bleibe, sei nicht unüblich, zumal das Bauamt mit der Erweiterung von Eagle Burgmann, den Tageskliniken des Bezirks an der Königsdorfer Straße, dem Kraft-Areal und der Schulerweiterung wichtigere Projekte zu bearbeiten gehabt habe. Keineswegs, erklärt Eibl an Schmidt gewandt, werde der Beschluss nun "aus der Schublade gezogen".

Der Grünen-Stadtrat hatte im Bauausschuss für seine Fraktion vor allem den Städtebaulichen Vertrag bemängelt, der laut Schmidt für 15 Prozent des geschaffenen Wohnraums eine Sozialbindung auf 15 Jahre vorsieht. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und liege weit unter den Vorgaben anderer Gemeinden. So sei etwa bei den 770 Wohnungen auf dem Lorenz-Areal in Geretsried ein Anteil von 30 Prozent für geförderten Wohnraum mit 40 Jahren Bindung vorgesehen. Im Stadtrat wollte die Fraktionssprecherin der Grünen, Assunta Tammelleo, erneut zu dieser Argumentation ansetzen, wurde jedoch von Eibl ermahnt, auf Details zu verzichten. "Sie greifen Daten eines nicht öffentlichen Vertrags auf", sagte er, "das geht nicht." Die Stadträte hätten die Eckpunkte festgelegt, alles andere sei ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt und dem Bauwerber, der nicht öffentlich zu machen und bereits notariell beglaubigt sei. Dass dieser den Stadträten in nicht öffentlicher Sitzung vorgelegt worden sei, sei zudem "absolut unüblich" und als Zugeständnis zu werten. Auch Schmidt beschränkte sich nach diversen Ermahnungen darauf, von "verbesserungswürdigen Punkten" in dem Städtebaulichen Vertrag zu sprechen und appellierte an die Stadträte, dem Beschluss nicht zuzustimmen.

Dem folgte indes nur Manfred Menke (SPD), der die Schaffung von Wohnraum auf insgesamt 1600 Quadratmetern Grundfläche zwar "sehr begrüßenswert" fand, jedoch forderte, den Sozialwohnungsanteil "nach heutigen Gesichtspunkten zu handhaben". Derlei Anmerkungen wären beim Billigungsbeschluss angebracht gewesen, erklärte Eibl, nun aber gehe es um den Satzungsbeschluss. Mit diesem dürfe man die Grundsatzdiskussion zur sozialgerechten Bodennutzung, die Wolfratshausen angefangen und noch nicht zu Ende geführt habe, nicht verwechseln, erklärte auch Manfred Fleischer (Wolfratshauser Liste). Und Fritz Schnaller (SPD) fügte an, dass der Stadtrat bereits mehreren anderen "Ortsabrundungen" im Norden Weidachs mit "sehr vergleichbaren" Konditionen zugestimmt habe. BVW-Sprecher Josef Praller kritisierte, dass Schmidt die Stadträte im Bauausschuss aufgefordert habe, öffentlich ihre Meinung über nicht öffentliche Punkte abzugeben. So etwas habe er in seinen 21 Jahren als Stadtrat noch nicht erlebt. Im Übrigen könne jeder erkennen, was von dem Vergleich mit dem groß dimensionierten Projekt am Lorenz-Areal auf anderer Flur zu halten sei. Der Satzungsbeschluss wurde schließlich mit 17 zu sieben Stimmen gefasst, der Bebauungsplan ist damit gültig.

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