WolfratshausenBauten und Rechte

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Wolfratshausens Stadträte wollen das neue Sparkassen-Projekt am Floßkanal genau prüfen. Kritiker befürchten massive Riegel, das Bauamt beruhigt.

Matthias Köpf

Die vor einigen Tagen bekannt gewordene Nachricht, dass die Sparkasse ihr altes Gebäude am Wolfratshauser Floßkanal durch einen Neubau ersetzen will, beunruhigt auch die Wolfratshauser Stadträte. Die Stadt werde durch die zahllosen Abrisse und Neubau-Vorhaben "bald vollkommen gesichts- und geschichtslos" befürchtet etwa Roswitha Beyer (SPD). Wolfratshausen dürfe nicht immer nur den historischen Markt im Blick haben, sondern müsse auch auf prägende Gebäude jenseits der Altstadt achten. Peter Plößl mahnte am Sonntag am lokalpolitischen Stammtisch seiner CSU, die Pläne der Sparkasse für das exponierte Areal am Floßkanal Ecke Sauerlacher Straße genau im Auge zu behalten.

Das Vorhaben, anstelle des knapp hundert Jahre alten Hauses mit seinem Anbau aus den 1960er Jahren ein modernes Wohn- und Geschäftshaus zu errichten, nannte Plößl mit Blick auf die befürchteten Ausmaße des Neubaus "schon sehr sportlich". Dem städtischen Bauamtsleiter Dieter Lejko stellen sich die Möglichkeiten, die der Bebauungsplan für das Areal bietet, hingegen als "relativ undramatisch" dar. Zur Sauerlacher Straße sehe der im Jahr 1988 aufgestellte Bebauungsplan ein dreigeschossiges Gebäude mit Satteldach vor, im rückwärtigen Teil der Fläche zum Bürgermeister-Grünwald-Weg hin seien nur zwei Geschosse erlaubt.

Diese Vorgaben definieren laut Lejko den maximalen Umfang möglicher Bauten. Es stehe der Sparkasse jedoch frei, auch kleiner zu bauen. Dieses Baurecht per schneller Änderung des Bebauungsplans weiter einzuschränken, empfiehlt sich aus Lejkos Sicht jedoch nicht, da es in diesem Fall zu Forderungen nach Schadenersatz für die entgangenen Quadratmeter kommen könne. Er selbst rechne allerdings nicht damit, dass die kommunal verwurzelte Sparkasse ihre Pläne ohne Rücksicht auf die Stadt und deren Wünsche durchsetzen werde.

Mit drei und zwei Geschossen unterschiedet sich das Baurecht deutlich von dem für die Fläche auf der anderen Seite des Floßkanals, für die ein anderer Bebauungsplan gilt. Der stammt ebenfalls aus den 1980er Jahren und sieht dort, wo seit der Biedermeierzeit das mittlerweile denkmalgeschützte alte Krankenhaus steht, ein fünf- und ein viergeschossiges Gebäude vor. Anders als beim Sparkassen-Haus müssten diese massiven Gebäude laut Bebauungsplan auch in diesem vollen Umfang errichtet werden. Allein dieser Umstand hielt den Bauausschuss des Stadtrats vor einigen Monaten davon ab, das alte Krankenhaus schleifen zu lassen und das Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen. Ändert der Stadtrat jedoch den Bebauungsplan, so wird die Regierung von Oberbayern zumindest nach ihrer derzeitigen Auffassung die rechtswidrige Abbruchgenehmigung für das denkmalgeschützte Haus aufheben.

© SZ vom 25.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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