Für den Neubau des Demenzzentrums in Wolfratshausen hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) offenbar ein geeignetes Grundstück gefunden. Das geht aus der Tagesordnung der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung im Stadtrat am Mittwoch, 11. September, hervor. „Präsentation Neubau Demenzzentrum“ lautet einer der ersten Punkte. In den drei Folgenden sollen sich die Stadträte mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und eines solchen zu Wohnzwecken, sowie mit der Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Areal in Weidach, nördlich des Gipsenwegs, befassen. Nähere Auskünfte dazu erteilt Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) im Vorfeld auf Anfrage nicht. Und die Sprecherin der AWO Oberbayern verweist auf die zuständige Fachkraft, die erst kommende Woche wieder erreichbar sei.
Vieles deutet jedoch darauf hin, dass man die renommierte und wichtige Einrichtung in Wolfratshausen halten kann. Das 1981 erbaute und 2004 renovierte AWO-Demenzzentrum am Paradiesweg wurde mehrfach für sein Konzept ausgezeichnet, entspricht jedoch längst nicht mehr den seit 2011 geltenden Normen des bayerischen Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität. Die darin geforderten Quoten für Barrierefreiheit und Einzelzimmer ließen sich mit einem Umbau nicht wirtschaftlich realisieren, es bleibt nur ein Neubau. Dieser sollte ursprünglich auf einem städtischen Grundstück neben dem Gewerbepark an der Loisach erfolgen. Im vergangenen Jahr aber stellte sich heraus, dass das aus Immissionsschutzgründen nicht möglich ist.
Die Stadträte hatten daraufhin erklärt, das Demenzzentrum unbedingt in Wolfratshausen halten zu wollen. Man suche nun ein Grundstück, „das sowohl unsere Anforderungen an einen Bauplatz erfüllt und als auch die des Immissionsschutzes“, hatte die AWO erklärt. Dies ist nun offenbar gefunden. Im Zuge der bisherigen Debatten hatte es stets geheißen, dass der Neubau bis 2026 erfolgen müsse. Eine solche Festschreibung aber gebe es nicht, heißt es dazu aus dem Landratsamt. Vielmehr komme die AWO mit ihrer Planung den zeitlichen Vorgaben des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes nach, das „unter bestimmten Voraussetzungen eine maximale Frist zur Angleichung von 25 Jahren setzt“, so Behördensprecherin Marlis Peischer auf Anfrage.