Wolfratshausen:Auskunft ja, aber ...

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Einsicht in städtische Akten und Vorgänge darf nur derjenige nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. (Foto: Marc Müller/dpa)

Der Wolfratshauser Stadtrat verabschiedet eine neue Informationsfreiheitssatzung. Alfred Fraas nennt das Regelwerk "nicht bürger-, sondern verwaltungsfreundlich"

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Die Stadt Wolfratshausen hat wieder eine Informationsfreiheitssatzung (IFS), die den Zugang für Bürger zu Informationen regelt. Nachdem das Regelwerk zeitweilig außer Kraft gesetzt war und nun nach Rücksprache mit dem bayerischen Datenschutzbeauftragten modifiziert wurde, hat der Stadtrat mehrheitlich die neue Fassung beschlossen. Sitzungsprotokolle werden wieder auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.

Kritik gab es allerdings in Bezug auf die Regelung für konkrete Anfragen. Wie Stadtrat Alfred Fraas (CSU) sagte, bezieht sich die neue Satzung auf das bayerische Datenschutzgesetz, auf den Artikel 36, der Ende 2015 in Kraft getreten ist. Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) und die Verwaltung hatten die Wolfratshauser IFS daraufhin außer Kraft gesetzt, weil sie der Ansicht waren, sie sei rechtswidrig. Im November gab es ein Treffen mit dem bayerischen Datenschutzbeauftragten, daraufhin wurde die IFS in der neuen Fassung erstellt. Wesentlicher Unterschied ist ein Nebensatz, den Fraas jedoch für eine unnötige Einschränkung hält. Vorher hatte es geheißen: "Der Darlegung eines berechtigten Interesses oder einer Begründung des Antrages bedarf es grundsätzlich nicht." Nun wurde hinzugefügt: "Soweit dem nicht Belange des Datenschutzes (Art. 36 BayDSG) oder anderweitige gesetzliche Regelungen entgegenstehen."

Fraas zitierte aus dem betreffenden Artikel: "Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird." Wenn das aber schon das Gesetz regle und in der IFS darauf hingewiesen werde, brauche man die Satzung eigentlich gar nicht, sagte er. "Wir aber wollten den Bürgern die Informationen bürgerfreundlich und vor allem voraussetzungslos gewähren." Eine IFS, bei der man erst begründen müsse, warum man die Informationen wolle, sei "nicht bürgerfreundlich, sondern verwaltungsfreundlich".

Der CSU-Stadtrat wies darauf hin, dass der voraussetzungslose Zugang zu Informationen in praktisch allen Informationsfreiheitssatzungen gewährt werde. Als Beispiele nannte er unter anderem Penzberg, Peißenberg und Starnberg. Fraas zitierte auch auf eine Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, dass das Verhältnis des Datenschutzgesetzes zu den kommunalen Informationsfreiheitssatzungen "grundsätzlich als ein Nebeneinander" zu würdigen sei. Gewähre die Satzung einen voraussetzungsärmeren Anspruch, müsse dies nicht von Artikel 36 des bayerischen Datenschutzgesetzes gehindert sein. "Mehr Rechte sind möglich", sagte Fraas.

Ähnlich sahen das Peter Plößl (CSU) und Hans Schmidt (Grüne). Schmidt erinnerte daran, dass die erste Fassung der IFS in der vergangenen Amtsperiode einstimmig vom Stadtrat beschlossen worden war. Warum man nun den Verweis auf das Datenschutzgesetz eingefügt habe, verstehe er nicht. "Die einzige Erklärung ist, dass sich die Verwaltung damit vorbehält, die Begründung für ein Auskunftsersuchen zu prüfen", sagte Schmidt. "Dies entspricht aber einem überkommenen Standesdenken, nach dem der Bürger als Bittsteller an die Verwaltung herantritt." So entstehe Misstrauen.

Der Zusatz mit dem "berechtigten Interesse" resultiere aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten, erklärte Hauptamtsleiter Franz Gehring. Dieses müsse die Verwaltung ohnehin ermitteln. Die Frage sei, wie man damit in der Praxis umgehe, sagte der Datenschutzbeauftragte im Stadtrat, Manfred Menke (SPD). Die Schwelle dürfe nicht zu hoch sein, Transparenz müsse "klar gelebt werden". Das aber, erklärte der Zweite Bürgermeister Fritz Schnaller (SPD), müsse gesondert beschlossen werden. Heinz-Walter Daffner (BVW) setzte der Diskussion ein Ende. "Wenn ein Bürger Auskunft will, dann wird er das auch begründen können", sagte er und forderte die Abstimmung. Die neue Satzung wurde schließlich mit 16 zu sechs Stimmen angenommen.

© SZ vom 17.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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