Wolfratshausen:Altes Krankenhaus weiter gefährdet

Die Regierung von Oberbayern will die Abrisserlaubnis nicht per Weisung revidieren.

Matthias Köpf

Wolfratshausen: Die Abrissgenehmigung liegt vor, aber das Alte Krankenhaus soll nicht abgerissen werden, so beteuert die Stadt.

Die Abrissgenehmigung liegt vor, aber das Alte Krankenhaus soll nicht abgerissen werden, so beteuert die Stadt.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Das denkmalgeschützte Alte Krankenhaus in Wolfratshausen bleibt zumindest auf dem Papier weiterhin zum Abriss freigegeben. Die Regierung von Oberbayern hält dies zwar erklärtermaßen für rechtswidrig, will den Fall aber auf sich beruhen lassen, solange die Stadt Wolfratshausen das Haus nicht tatsächlich abreißen lassen möchte. Bei einer gemeinsamen Besprechung mit dem Landratsamt habe die Stadt kürzlich abermals versichert, das Gebäude mit Rücksicht auf die Mieter derzeit nicht antasten zu wollen, heißt es von der Regierung auf Anfrage. Daher sehe man sich als vorgesetzte Behörde derzeit nicht zu einer Weisung oder einer anderweitigen Klarstellung veranlasst.

Der für die regionale Medizingeschichte bedeutsame Biedermeier-Bau in der Sauerlacher Straße steht seit 1982 als Einzeldenkmal auf der Liste des Landesamts für Denkmalpflege. Die Stadt verzeichnete das Haus jedoch schon in ihrem Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 als "abzubrechen", woran sich auch in späteren Fassungen der Planung nichts geändert hat. Seit 2006 hat sie zudem eine Abbrucherlaubnis seitens des Landratsamts in der Schublade. Die Kreisbehörde hat die Erlaubnis vor einem Jahr verlängert, als die Stadt das Haus schleifen lassen und das Grundstück an einen Bauträger verkaufen wollte. Dass diese Pläne vorerst gescheitert sind, liegt nicht an den Protesten vor allem des Denkmalamts, des Landesdenkmalrats und des Historischen Vereins, sondern wiederum am städtischen Bebauungsplan. Der hätte statt des Alten Krankenhauses an der Kreuzung zum Floßkanal so massive Blocks vorgesehen, dass die Stadträte das Vorhaben schließlich fallen ließen. Stadt und Landratsamt halten entgegen der Meinung der Regierung jedoch an der grundsätzlichen Abbrucherlaubnis fest.

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