Wohin mit den Windrädern? Diese Frage stellt sich der Planungsverband der Region Oberland (Region 17) nun schon seit vielen Jahren. Von einer endgültigen Antwort ist man jedoch nach wie vor noch einige Schritte entfernt. Gleichwohl sieht die Regionalplanung vor, bis Ende des Jahres einen fertigen Flächenvorentwurf vorlegen zu können, der aufzeigt, welche Flächen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau für den Bau von Windrädern geeignet sind. Diese Planung bis Ende 2024 abzuschließen sei auch „dringend nötig“, so die Regionsbeauftragte Cornelia Drexl – zumindest, wenn man das selbstgesteckte Ziel einhalten wolle. Das Ziel: eine Fertigstellung des Regionalplans Energieversorgung/ Windkraft vor den nächsten Kommunalwahlen im Jahr 2026.
Ob dieser Zeitplan dann auch tatsächlich eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten. Vor allem die rechtlichen Anforderungen an geeignete Flächen sieht Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) als Bremsklotz für einen schnelleren Ausbau der Windkraft. „Allen Anforderungen gerecht zu werden, ist einfach schwer“, erklärt Niedermaier am Dienstag bei der Sitzung des Planungsausschusses. Den Grund dafür hat der Landrat schnell zusammengefasst: „Die Gesetze widersprechen sich.“
Umfragen bei den Gemeinden
Unklarheit herrsche laut Drexl aktuell nach wie vor beispielsweise über Pufferflächen rund um Lebensräume von unter anderem Wiesenbrütern. Während diese Pufferflächen in der im März beschlossenen Flächenkulisse von 3,9 Prozent der Gesamtfläche der Planungsregion nicht enthalten waren, habe man die Puffer mittlerweile in die Suchraumkulisse mit aufgenommen. „Ob das so bleibt, ist aber unsicher“, merkte Drexl an. Das hänge schlussendlich von der Entscheidung der Staatsregierung ab. Aufgrund der Hinzunahme dieser Puffer und kleineren Änderungen der Fläche um den Flugplatz Sollach konnte die Flächenkulisse auf 4,45 Prozent erweitert werden. Bei diesen 4,45 Prozent wird es aber aller Voraussicht nach nicht bleiben. So sind hier noch Flächen um die Luftlandeschule Altenstadt enthalten. Diese könne man genauso wie einige Außenlandezonen für Fallschirmspringer nicht beplanen, „darauf verdichten sich zumindest die Hinweise“, erklärte Drexl. Eine endgültige Entscheidung der Bundeswehr lässt aber noch auf sich warten.
Derzeit führe man Umfragen bei Gemeinden, um auch die Meinungen der Kommunen zu erfahren. Das Stimmungsbild dabei sei sehr differenziert, so Drexl. „Von kompletter Ablehnung bis Zustimmung ist da alles dabei.“ Die Gründe der Ablehnung sind ihr zufolge genauso vielfältig: Sie reichen von Bedenken in Bezug auf die Erhaltung des Standes als „Luftkurort“ bis zur Freihaltung von Sichtachsen auf touristisch genutzte Gebieten. Auch der Denkmal- und Naturschutz spielen eine Rolle. Eine Sache eint jedoch alle Gemeinden, sagte Niedermaier. Und zwar, dass „überall heftig diskutiert wird“. Bisher habe man im Zuge der kommunalen Vorprüfung von 35 der 98 Kommunen eine Antwort erhalten. Ob man die Meinung der einzelnen Städte und Gemeinden „dann auch berücksichtigen kann, ist noch offen“, so Niedermaier.
Bis es jedoch so weit ist, darüber final zu entscheiden, gibt es noch einige Herausforderungen. Bis Ende des Jahres müssen unter anderem noch Konfliktanalysen für die Vorrangflächen erstellt und eine Gewichtung der Suchräume vorgenommen werden. Man müsse „alle Überlegungen sauber diskutieren“, so Niedermaier, sonst laufe man am Ende Gefahr, dass die beschlossenen Flächen für die Windräder nicht genehmigungsfähig seien. Vor allem müsse man jedoch eines tun: die endgültigen Entscheidungen von Staatsregierung und Bundeswehr abwarten.
