Windkraft in Berg/Schäftlarn:Das Rad wird sich weiter drehen

Windkraftanlagen im Bau; Windradbau in Berg

"Das ist noch lange nicht zu Ende", sagt der zweite Vorsitzende Philipp Federspieler nach der Abweisung der Klage.

(Foto: Franz X. Fuchs)

Verwaltungsgericht verwirft Klage des "Vereins zum Schutz der Wadlhauser Gräben", doch der will sich damit nicht abfinden.

Von Matthias Köpf, Berg/Schäftlarn

Das Verwaltungsgericht München hat eine weitere Klage gegen das vor allen in Schäftlarn und Icking heftig kritisierte Windrad-Projekt der Gemeinde Berg in den Wadlhauser Gräben verworfen. Nach der Verhandlung am Dienstag gab das Gericht am Mittwoch bekannt, dass es die Klage des "Vereins zum Schutz der Wadlhauser Gräben" gegen die immissionsrechtliche Genehmigung der Anlagen durch das Landratsamt Starnberg abgewiesen hat. Die Begründung werde in einigen Wochen schriftlich folgen.

Der zweite Vorsitzende des Vereins, Philipp Federspieler, kündigte in einer ersten Reaktion an, dass man sich damit nicht abfinden und notfalls den Instanzenweg bis zum Europäischen Gerichtshof ausschöpfen werde. "Das ist noch lange nicht zu Ende", sagte Federspieler. An den Anlagen wird unterdessen weiter gebaut, denn eine aufschiebende Wirkung haben all diese Rechtsmittel nicht. Gegebenenfalls werde der Verein irgendwann auf Rückbau der Windräder klagen, sagte Federspieler. Das Mindeste seien aus der Sicht eines Naturschutzverbands feste Abschaltzeiten etwa während der Vogelbrut-Saison.

Nicht generell gegen Windkraft, nur gegen den Standort

Der Verein legt großen Wert darauf, nicht generell gegen Windkraft zu sein, sondern gegen das Projekt in der Wadlhauser Gräben. Anders als die Gemeinde Schäftlarn, die in ebenfalls abgewiesenen Klagen unter anderem ihr Planungsrecht berührt sah, führt der Verein vor allem den Naturschutz ins Feld. Er sieht sich selbst als Naturschutzverband, dem daher ein Klagerecht gegen die Anlage zugestanden werden müsse. Die bayerische Landesanstalt für Umwelt schätzt ist in der Frage zu einer anderen Einschätzung gekommen, wogegen eine weitere Klage des Vereins vor einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts anhängig ist; einen Termin für diese Verhandlung gibt es noch nicht. Federspieler hat sich nach eigenen Worten erhofft, dass die erste Kammer den Prozess aussetzt, bis die neunte über den Status des Vereins entschieden hat. Sehen beide Kammern die Sache unterschiedlich, sei erst recht eine höhere Instanz gefragt.

Im Landratsamt Starnberg, das die angegriffene Genehmigung erteilt hat, zeigt sich die Leiterin des Geschäftsbereichs Umwelt, Veronika Jost, mit dem Urteil vom Mittwoch zufrieden. Selbst wenn die neunte Kammer den Verein als Naturschutzverband ansehe, werde das aus ihrer Sicht nichts mehr am aktuellen Urteil über die Genehmigung ändern.

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