Die vier Oberland-Landkreise haben ihr Ziel erreicht. 1,55 Prozent der Fläche der sogenannten „Region 17“ sind laut Planungsverband Oberland als Vorranggebiete für Windenergie geeignet. Während Gemeinden wie Peiting im Landkreis Weilheim-Schongau es gar nicht erwarten können, bis die ersten Windräder stehen, sieht das im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen anders aus. Der Dietramszeller Bürgermeister Josef Hauser (Freie Wähler) kündigte an, einen externen Experten die ausgewiesenen Areale auf seinem Gemeindegebiet überprüfen zu lassen.
Als sich die Mitglieder der Verbandsversammlung Region Oberland, zu der die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau, Miesbach und Garmisch-Partenkirchen gehören, jüngst trafen, hätten alle zufrieden sein können. Die Suche nach Flächen, auf denen Windräder aufgestellt werden können, steht vor dem Abschluss. Im Frühjahr war man mit 75 Vorranggebieten in das erste öffentliche Beteiligungsverfahren gestartet. 431 Stellungnahmen gingen ein, darunter 309 von Privatleuten. Nach Abwägung aller Rückmeldungen und weiteren Gesprächen mit acht Gemeinden wurden elf Vorranggebiete verworfen und 22 angepasst.

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Um Siedlungsgebiete mit einer hohen Dichte an Vorranggebieten zu entlasten, wurden Reduzierungen und Streichungen vorgenommen – im Landkreis Weilheim-Schongau etwa in den Gemeinden Ingenried und Burggen. Einige Flächen wurden gestrichen, weil Windkraftanlagen dort der Naturschutz entgegensteht. Südlich von Garmisch-Partenkirchen konnte eine Fläche nicht ausgewiesen werden, weil sie in einem Fauna-Flora-Habitat liegt, das bislang nicht gemeldet war. In Peiting musste ein Areal nahe des Lechs ausgenommen werden, da es sich um ein wichtiges Vogelbrutgebiet handelt. Allerdings hat die Gemeinde bereits eine andere Fläche für den Bau von drei Windrädern gefunden.
Zumindest in Teilen konnte der Verlust von Vorranggebieten wegen einer Gesetzesänderung ausgeglichen werden. Sie erlaubt es, Windräder näher an Straßen zu errichten. Demnach konnten Standorte an der A 95 in die Planung aufgenommen werden.
Hauptbetroffene Gemeinden kritisieren das Vorgehen
Das zweite Beteiligungsverfahren konnte daher Anfang November beginnen. Immerhin hat die Region Oberland ihr Flächenziel mehr als erfüllt. Ins Verfahren gegangen war man Anfang 2024 mit 4,45 Prozent der Regionsfläche. Die Vorgaben der Landes- und Bundespolitik lauten, dass bis 2027 rund 1,1 Prozent, bis 2030 rund 1,8 Prozent der Flächen für den Bau von Windkraftanlagen ausgewiesen sein müssen. Mit 1,55 Prozent im ersten Schritt steht die Region 17 demnach gut da.
Doch nicht alle Betroffenen sind glücklich mit den Flächenausweisungen. In Otterfing, Landkreis Miesbach, regt sich Unmut wegen der hohen Dichte an Vorrangflächen. Im Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen konzentrieren sich etliche Vorranggebiete auf die Gemeinden Egling und Dietramszell. Der Terminplan sei sportlich und lasse den Kommunen kaum Zeit, ihre Stellungnahmen fundiert abzugeben, beschwerte sich Hauser. Schließlich wolle seine Gemeinde einen Fachmann über die im Regionalplan festgelegten Vorranggebiete schauen lassen. Man zähle gemeinsam mit Egling zu den Hauptbetroffenen. „Kurz vor der Kommunalwahl werde ich mir nicht den Schuh anziehen und die Flächen alleine bewerten“, echauffierte sich Hauser.
Sein Eglinger Kollege Hubert Oberhauser (FW) betonte, dass es vielleicht in der Verbandsversammlung keine großen Debatten über die Windrad-Standorte gebe – „bei uns aber schon.“ Wie denn die Stellungnahmen gewichtet würden, wollte Oberhauser ferner wissen: „Können wir überstimmt werden?“
Josef Niedermaier, Tölzer Landrat und Verbandsvorsitzender, erklärte, die Einwände würden „rechtssicher gewertet“, wie es auch bei Bauverfahren der Fall sei. Die Abwägungen übernehme der Planungsausschuss. Würde die Region Oberland keine Planung vorgeben und somit das vorgegebene Flächenziel nicht erreicht, greife die gesetzlich geregelte Privilegierung von Windkraft. Windräder könnten gebaut werden, ohne dass die Kommunen Widerspruch einlegen könnten.

