Wiederholte Hygieneverstöße in Gasthaus:Noch mehr Gammelfleisch

Gasthaus im Süd-Landkreis bleibt trotz allem geöffnet.

Von Benjamin Engel, Bad Tölz-Wolfratshausen

Das Landratsamt hat dem Gastwirt, der sich am Montag nach wiederholten Hygieneverstößen am Amtsgericht Wolfratshausen verantworten musste, Mitte Dezember die Betriebserlaubnis für das Lokal widerrufen. Bis zum 5. Januar hätte der Mann die Möglichkeit zu einer Anhörung gehabt, sagt Landratsamts-Pressesprecherin Marlies Peischer. "Das hat er nicht getan." Bei zwei Kontrollen im Oktober und im Januar seien erneut vergammelte Lebensmittel gefunden worden. Allerdings sei der Erlaubniswiderruf hinfällig. Laut Peischer hat das Gasthaus eine neue Geschäftsführung. Der Wirt sei nur noch als Koch angestellt.

Das Amtsgericht hatte das Verfahren am Montag eingestellt. Verhandelt wurde, weil Kontrolleure im Juli unter anderem verdorbenes Rehgulasch und gammelige Fische gefunden hatten. Schon im August 2017 war der Gastwirt am Wolfratshauser Amtsgericht wegen Hygieneverstößen verurteilt worden - zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Mannes Berufung eingelegt, was sie nun zurückzogen. Dafür wurde das bisher jüngste Verfahren eingestellt.

Das Wirtshaus im Süd-Landkreis hat weiterhin geöffnet. Im Betrieb gab es laut Peischer in den vergangenen beiden Jahren zehn lebensmittelrechtliche Kontrollen. Die Mitarbeiter hatten immer wieder Produkte gefunden, die zwar nicht als gesundheitsschädlich, aber für den Verzehr ungeeignet eingestuft wurden. Bußgeldbescheide und Strafbefehle wurden gestellt. Ein weiteres Strafverfahren gegen den Wirt ist rechtskräftig. Das Landgericht München II hat den Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.

© SZ vom 21.02.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: