Weihnachtsgeschenke:Was Drohnen-Piloten beachten müssen

Spielzeug Tausend Wolfratshausen Quadrocopter und Drohnen im Verkauf

Verkaufen sich wie geschnitten Brot: Quadrocopter. Hans Frey, Geschäftsführer des Spielwarengeschäfts Tausend, hat noch wenige Exemplare.

(Foto: Claudia Koestler)

Die Fluggeräte sind der Renner zu Weihnachten. Die Regelungen sind recht großzügig - dennoch drohen Bußgelder.

Von Luzie Gänslmayer und Benjamin Engel

Sie fliegen hoch, machen beeindruckende Luftaufnahmen und ziehen die Aufmerksamkeit vieler Beobachter auf sich: Quadrocopter - meist auch Drohnen genannt. Vier Rotoren treiben die schwebenden Plattformen an. Sie sind derzeit der Renner unter dem Christbaum.

Das spürt auch Hans Frey, Geschäftsführer des Spielwarengeschäfts Tausend in Wolfratshausen. Mehr als 100 Modelle hat er zur Weihnachtssaison bereits verkauft. "Das ist so eine Vater-Sohn-Sache", sagt Frey. "Die Väter schenken ihren Söhnen die Quadrocopter, weil sie die auch selbst benutzen wollen." Bis zu 40 Meter hoch könnten diese fliegen. "Sie sollten aber nur auf eigenem Grund genutzt werden", mahnt Frey. Die Privatsphäre der Nachbarn muss geschützt werden.

Um einen Quadrocopter zu bedienen, braucht es Feingefühl. "Die Koordination vom Auge zur Hand spielt eine große Rolle", sagt Frey. Im Gegensatz zu einem ferngesteuertem Auto lasse sich ein Quadrocopter nicht einfach anhalten, um zu überlegen, wohin er fliegen solle. "Wir raten unseren Kunden, zuerst mit einem Hubschrauber anzufangen." Die Käufer sollten ihre fliegenden Spielzeuge versichern. Denn laut Frey schenken häufig Eltern Quadrocopter ihren Kindern, die besonders risikofreudig damit umgingen.

Wer eine Drohne steuert, darf nur auf Sicht fliegen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen gewerblichen Nutzern und dem rein privaten Gebrauch für Hobby, Sport oder Freizeit. Laut dem Luftamt Südbayern brauchen Privatleute für ein Flugmodell bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm keine luftrechtliche Genehmigung. Wiegt es mehr, ist eine luftrechtliche Einzel- oder Allgemeinerlaubnis erforderlich. Die erteilen im Freistaat die Luftämter Nord- und Südbayern.

Gewerbliche Nutzer müssen dagegen einiges beachten: Für den Aufstieg sogenannter "Unbemannter Luftfahrtsysteme" bis zum Gewicht von zehn Kilogramm gilt in Bayern eine Allgemeinverfügung. Nutzer müssen beispielsweise eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Aus Sicherheitsgründen ist es etwa auch verboten, über Menschenmengen zu fliegen. Ein gewerblicher Nutzer muss dem Luftamt die Drohnen-Lenker benennen. Allein 2016 haben die beiden Luftämter in Bayern 3000 solcher Erklärungen erfasst.

Wer eine Drohne fliegen möchte, muss keine besonderen Qualifikationen oder Lizenzen vorweisen. Der Einsatz ist außerdem nicht örtlich beschränkt. Nur eineinhalb Kilometer rund um einen Flughafen ist der Aufstieg verboten. Vorgaben zu Flugdauer und -höhe existieren sonst nicht. Bis zu einer Masse von zehn Kilogramm gibt die Allgemeinverfügung eine maximal zulässige Höhe von 100 Metern über dem Boden vor. Für Einsätze in höheren Bereichen brauchen die Nutzer eine Einzelerlaubnis, ebenso wenn das Gesamtfluggewicht mehr als zehn Kilogramm beträgt.

Wer eine Drohne nutzt, muss die Persönlichkeitsrechte Dritter wahren. Deshalb dürfen etwa keine Personen durch Fenster oder in ihrem Privatgarten fotografiert oder gefilmt werden. Gefährdet jemand mit seiner Drohne die öffentliche Sicherheit, können die Luftfahrtbehörden oder die Polizei den weiteren Einsatz der Drohne untersagen, etwaige Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld ahnden.

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