Süddeutsche Zeitung

Wegen umstrittener Methode:Wolfratshausen erwägt Klage gegen Zensus

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Die wachsende Stadt ist nach Hochrechnungen des Statistischen Landesamts auf 17 580 Einwohner geschrumpft. Weil sie den Verlust staatlicher Zuschüsse befürchten, diskutieren die Stadträte über Rechtsmittel gegen die Statistik.

Von Matthias Köpf

Im November vergangenen Jahres meldeten die Statistiker für die Stadt Wolfratshausen genau 18 126 Einwohner - Tendenz steigend, denn der stete Strom von Zuzüglern riss nicht ab. Im August dieses Jahres hatte Wolfratshausen dann zur allgemeinen Überraschung amtliche 17 581 Einwohner, also 545 weniger als zuvor. Nun erwägt die Stadt eine Klage gegen diesen statistischen Bevölkerungsschwund, wie sie auch die Nachbarstadt Geretsried bereits auf den Weg gebracht hat.

Denn von der amtlichen Einwohnerzahl hängen vielerlei Zahlungen und Förderungen ab, wobei staatliche Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in aller Regel umso höher ausfallen, je mehr Einwohner die betreffende Kommune hat. Ferner gibt es eine fast unüberschaubare Zahl von einzelnen, jeweils an die Einwohnerzahl gebundenen Förderprogrammen und verschiedene Schwellenwerte, ab denen beispielsweise der Stadt- oder Gemeinderat größer werden oder es einen hauptamtlichen Bürgermeister geben muss.

Diese Schwellen sind im Fall von Wolfratshausen und Geretsried nicht berührt, doch staatliche Zuwendungen hätten beide gerne so viel wie möglich. Dass die Städte gegen den amtlichen Einwohnerschwund klagen können, liegt daran, dass das Statistische Landesamt ihre Bürger zuletzt nicht gezählt, sondern hochgerechnet hat. Die Methode, die das Amt angewandt hat, halten inzwischen viele Kommunen in Bayern und Deutschland für mangelhaft.

Das Problem geht auf den Zensus im Jahr 2011 zurück, als die statistischen Landesämter im Auftrag des Bundes die Einwohnerzahl in ganz Deutschland untersuchten, indem sie Meldedaten aus allen Standesämtern abglichen. Bei Orten mit mehr als 10 000 Einwohnern rechneten sie aus der Zählung von Gebäuden und Wohnungen auf die Einwohner hoch.

Die Methode nennt die zuständige Sachgebietsleiterin im Statistischen Landesamt, Birgit Rimmelspacher, selbst "ganz, ganz kompliziert", allerdings sei sie so per Bundesgesetz vorgegeben worden. Sie hätte Meinungsverschiedenheiten mit einzelnen Kommunen gerne während der dreimonatigen Anhörungsfrist im Sommer ausgeräumt, als ihre Behörde ein Call-Center für Bürgermeister-Anfragen eingerichtet hatte, sagt Rimmelspacher. In der Zeit sei es zu einzelnen Korrekturen gekommen, doch inzwischen habe ihre Behörde die Bescheide verschickt, mit denen die Einwohnerzahlen zum Stichtag 9. Mai 2011 amtlich werden.

Seither trudeln bei den Statistikern nach und nach die kommunalen Klagen ein, die erst gegen diesen Bescheid erhoben werden können. Von 2056 bayerischen Kommunen, davon 216 mit mehr als 10 000 Einwohnern, lägen momentan zwei bis drei Dutzend Klagen vor, doch es werden täglich mehr und die Frist läuft in manchen Fällen bis Weihnachten.

Der Bayerische Gemeindetag hat für seine Mitglieder, zu denen auch die Stad Wolfratshausen zählt, eigens eine dreiseitige Handreichung für solche Klagen verfasst und bietet eine vorgefertigte Textgrundlage für die Klage an, die auf mehreren bereits laufenden Verfahren in anderen Bundesländern beruht. Unabhängig vom Nachweis methodischer Fehler sieht der Gemeindetag durch den Zensus sogar das per Verfassung verankerte Selbstverwaltungsrecht der Kommunen berührt, weshalb der Streit irgendwann vor dem Verfassungsgericht landen könnte. Das muss allerdings nicht speziell eine eventuelle Klage aus Wolfratshausen sein, denn angesichts der Zahl der Verfahren wird die Justiz das Problem in einem Musterprozess behandeln und das Ergebnis auf alle anhängigen Klagen anwenden.

Die Stadt Geretsried, deren Einwohnerzahl mit dem Zensus von 23 476 auf 23 317 gesunken ist, hat eine entsprechenden Klage nach Rathaus-Angaben bereits auf den Weg gebracht. Die Stadt Bad Tölz, die demnach statistisch von 18 214 auf 17 952 Einwohner geschrumpft ist, sieht derzeit keinen Anlass zu einer Klage, weil der Fehler nach Überzeugung der Kämmerei alle Städte in ähnlichem Maße treffe und sich so die staatlichen Zahlungen auch in Zukunft ähnlich verteilten wie bisher. Der ganze Landkreis war um etwa 2200 Einwohner geschrumpft. Ob die Stadt Wolfratshausen Klage gegen ihre Einwohnerzahl erheben wird, muss der Stadtrat an diesen Dienstag entscheiden. In der Sitzung, die um 18 Uhr im Rathaus beginnt, sollen die Stadträte außerdem den städtischen Haushalt für das Jahr 2014 beschließen und - dann hinter verschlossen Türen - endgültig den Entwurf für das künftige Stadtarchiv am Loisachufer auswählen.

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Quelle:
SZ vom 10.12.2013
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