Süddeutsche Zeitung

Wackersberger Höhe:Stadt verhandelt über Naturhotel

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Vertragsentwurf für den Investor ist aber noch unter Verschluss

Von Klaus Schieder, Bad Tölz

Das Naturhotel, das Johannes Tien auf der Wackersberger Höhe plant, ist in Bad Tölz umstritten. Die Stadträte haben sich im nicht-öffentlichen Teil ihrer jüngsten Sitzung im Kurhaus nun auf die Eckpunkte eines städtebaulichen Vertrags verständigt. "Ich werde jetzt Herrn Tien unsere Ergebnisse präsentieren", kündigt Bürgermeister Ingo Mehner (CSU) an. Wie die Forderungen des Stadtrats an den Investor und künftigen Betreiber aussehen, bleibt vorerst allerdings unter Verschluss. "Es ist nicht gut, die Stärken und Schwächen der eigenen Position schon vorher bekannt zu geben", sagt Mehner. Außerdem gehe es auch um Persönlichkeitsrechte und Geschäftsgeheimnisse: "Die darf ich nicht offenbaren."

Auf der Wackersberger Höhe plant Tien ein Naturhotel mit etwa 100 Betten und acht Chalets. Dagegen regt sich Widerstand, nicht zuletzt von den Anwohnern. Die Kritiker befürchten einen massiven Hotelklotz, eine Gefährdung des Stadtwalds, auch Konkurrenz für bestehende Häuser. Über die Eckpunkte des Vertrags habe es in der nicht-öffentlichen Sitzung keine Abstimmung gegeben, berichtet Mehner. "Es sind aber viele Dinge drin, die im Vorfeld schon öffentlich besprochen wurden." Von den Stadträten habe er "ein deutliches Stimmungsbild" mitgenommen. Über den städtebaulichen Vertrag und über die Ergebnisse der Gespräche mit dem Investor soll das Gremium in der Dezember-Sitzung öffentlich debattieren. "Wir versuchen, dann auch zum Abschluss zu kommen", so Mehner.

Die Tölzer Grünen hatten zuvor ihre Forderungen für den städtebaulichen Vertrags offen formuliert. Sie fordern ein schriftliches Betriebskonzept von Tien, ein Hotel mit zumindest 40 Zimmern, eine klare Festlegung der Chalet-Nutzung samt dem Verbot der Vermietung, feste Höhen und Lagen der einzelnen Gebäude sowie einen verbindlichen Bauzeitenplan mit dem Hauptgebäude als erstem Schritt. Außerdem sollen Hotel und Chalets später einmal nur zusammen und nicht einzeln verkauft werden dürfen.

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Quelle:
SZ vom 27.11.2020
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