Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen:Notorischer Angeklagter

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Richter verurteilt und ermahnt einen Mann mit Alkoholproblem

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Er steht schon wieder vor Gericht: Erst im Dezember hat Strafrichter Helmut Berger einen 62-jährigen Mann aus dem Landkreis wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Kaum vier Monate später sitzt der Arbeitslose auf der Anklagebank und wird erneut verurteilt. Richter Berger spricht eine dreimonatige Bewährungsstrafe aus, weil der Mann eine Verkäuferin in einer Bäckerei wüst beschimpft haben soll. Das ist nur der jüngste von vielen Fällen. 40 Eintragungen hat der Mann im Bundeszentralregister - von Hausfriedensbruch über Sachbeschädigung bis Beleidigung und Trunkenheit im Verkehr. "Es wäre schön, wenn lange Zeit Ruhe wäre", sagt der Richter am Schluss.

Der Mann habe am 18. Dezember - offenbar betrunken - mit einer Flasche Bier in der Hand eine Bäckerei-Filiale in Wolfratshausen betreten, berichtet eine 17-jährige Verkäuferin. Er habe angefangen, Kundinnen zu beleidigen und aus dem Laden zu vergraulen. Als er nach einem Kaffee verlangte, habe sie ihm daher nur einen zum Mitnehmen angeboten. Darauf habe er sie wüst beschimpft, bis sie weinen musste und die Polizei rief. "Ich war mit der Situation total überfordert", sagt die Jugendliche vor Gericht.

Wüst geschimpft zu haben bestätigt der Mann. Nur will er damit seine Freundin gemeint haben. Zwanzigmal habe er an dem Tag versucht, diese anzurufen. Doch nie habe sie abgenommen, darüber habe er sich so geärgert. Den Schilderungen des Angeklagten glauben aber weder Richter noch Staatsanwältin. Die Anklagevertreterin fordere sogar eine viermonatige Gefängnisstrafe. Sie argumentiert, dass selbst hohe Geldstrafen den Angeklagten bisher kaum beeindruckt hätten.

Eine weitere Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung verfolgt Strafrichter Berger gar nicht erst weiter, da keine Klarheit zu erzielen ist. Im Oktober 2018 hatte sich der Angeklagte mit einem 63-Jährigen auf der Schwanenwiese in Wolfratshausen gestritten. Er schubste den Mann, der sich daraufhin Rippen gebrochen haben soll. Was passiert ist, schildern beide Männer aber unterschiedlich.

Klipp und klar mahnt Strafrichter Berger den Angeklagten am Ende: "Wenn Sie wieder etwas anstellen, wissen Sie, was droht."

© SZ vom 30.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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