ErnährungLandratsamt erlaubt Rote Bete im Leberkäs

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Für den Pökeleffekt in Fleischerzeugnissen nutzt die Biometzgerei Packlhof Rote-Bete-Produkte. Das ist in Deutschland vielfach gänge Praxis. Doch die Behörden monieren das.
Für den Pökeleffekt in Fleischerzeugnissen nutzt die Biometzgerei Packlhof Rote-Bete-Produkte. Das ist in Deutschland vielfach gänge Praxis. Doch die Behörden monieren das. Hartmut Pöstges
  • Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hebt seinen Verbotsbescheid gegen die Biometzgerei Packlhof auf und erlaubt vorerst die Verwendung von Rote-Bete-Produkten.
  • Die Richterin stuft Rote-Bete-Saft als klassisches Lebensmittel ein, das nicht unter die Lebensmittelzusatzverordnung fällt.
  • Die Behörden wollen weiter prüfen, wie die im Herstellungsprozess zugegebenen Mikroorganismen zu bewerten sind.
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Weil die Tölzer Kreisbehörde ihren Verbotsbescheid gegen die Biometzgerei Packlhof aufhebt, stellt das Verwaltungsgericht das anhängige Verfahren ein.  Ganz ausgestanden ist die Sache für das Eurasburger Unternehmen jedoch nicht.

Von Benjamin Engel, Eurasburg/München

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Zumindest vorerst kann die Biometzgerei Packlhof ihren Fleischerzeugnissen Saft, Konzentrat sowie Pulver aus Roter Bete als Pökelersatz zusetzen, ohne direkte juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Im Verfahren um die Zulässigkeit dieser Produkte als Ersatz für das bei der Bio-Zertifizierung nicht zugelassene Nitritpökelsalz vor dem Verwaltungsgericht München kündigte der Vertreter des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen an, seine Behörde werde den Verbotsbescheid aufheben. Die Vorsitzende Richterin stellte das Verfahren ein.

Für die Justiz dürfte der Fall gleichwohl aktuell bleiben. Die Behörden wollen nach eigenen Angaben weiter prüfen, wie insbesondere die im Herstellungsprozess zugegebenen Mikroorganismen zu bewerten seien.

Für den Pökeleffekt nutzt die Packlhof GmbH bei ihren Fleischerzeugnissen nitrathaltige Gemüseprodukte – genauer Saft, Pulver und Konzentrat aus Roter Bete – nach dem sogenannten Bioland-Verfahren anstelle von Nitritpökelsalz. Durch die weitere Zugabe von nitratreduzierenden Mikroorganismen bilden sich dann Nitrite, die als gesundheitlich problematisch gelten.

Das Landratsamt sah darin einen Verstoß gegen die Lebensmittelzusatzstoffverordnung. Die Behörde argumentierte, dass von dem Zusatz eine sensorische oder produktverlängernde Wirkung, wie etwa Konservierung oder Frischhaltung, ausgehe.

Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht in der Sache verhandelt. Damals hatte die Packlhof GmbH eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht, wonach die verwendeten Zusätze nicht gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstießen. Wegen der bestandskräftigen Untersagungsbescheide des Landratsamts hielten die Richter die Klage damals für unzulässig und sprachen kein Urteil. Bereits vor fünf Jahren ließ die Vorsitzende Richterin erkennen, dass sie zumindest Rote-Bete-Saft für unproblematisch hält, was sie nun wiederholte.

Für die Richterin ist Rote-Bete-Saft ein Lebensmittel

„Beim Rote-Bete-Saft handelt es sich für uns um ein klassisches Lebensmittel“, so die Vorsitzende Richterin in der Verhandlung am Mittwoch. Ob das für Pulver oder Konzentrat gelte, ließ sie offen. Aber Rote-Bete-Saft sei in vielen Geschäften erhältlich. Wenn man nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehe, dann falle der Rote-Bete-Saft nicht unter die Vorgaben der Lebensmittelzusatzverordnung. Es handele sich vielmehr um ein Lebensmittel, weil es Menschen über einen längeren Zeitraum regelmäßig verzehrten.

Die Vorsitzende Richterin regte deshalb an, dass das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen wenigstens den Rote-Bete-Saft erlauben solle. Das war aber der klagenden Packlhof GmbH zu wenig. Laut deren Rechtsanwalt ist insbesondere das stabilere Rote-Bete-Pulver aus Aspekten der Lebensmittelsicherheit und -produktion wichtig.

Für den Freistaat Bayern führte eine Mitarbeiterin des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aus, dass aus ihrer Sicht gar nicht die Rote-Bete-Zusätze entscheidend seien, sondern das entstehende Nitrit. In diesem Zusammenhang gehe es auch um die ebenfalls zugesetzten Mikroorganismen und deren Auswirkungen.

In der Praxis finden sich aber viele Fleischerzeugnisse aus Deutschland, die Rote-Bete-Saft oder sogar Konzentrat enthalten. Der Rechtsanwalt des Packlhofs legte einige davon dem Gericht und der Beklagtenseite vor.

Beendet ist die grundsätzliche Streitfrage womöglich noch lange nicht. „Ich bin gespannt, wann und wie wir uns wiedersehen“, sagte die Vorsitzende Richterin.

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