Süddeutsche Zeitung

Verwaltungsgericht entscheidet:Teilerfolg bei Kreuzerlass-Klage

Bund für Geistesfreiheit sieht sich bestätigt

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen/München

Der Bund für Geistesfreiheit München, dessen stellvertretende Vorsitzende die Wolfratshauser Grünen-Stadträtin Assunta Tammelleo ist, und sein bayerisches Pendant haben einen Teilerfolg vor dem Verwaltungsgericht München (VG) in der Causa "Kreuzerlass" erzielt. Das Gericht ist laut Pressemitteilung zu dem Beschluss gekommen, dass einer der Anträge als sogenannte Normenkontrollklage zu behandeln ist. Daher habe das VG diesen Teil der Klage an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwiesen, heißt es. Begründet wurde dies damit, dass aus Sicht des Gerichts der "Kreuzerlass" einen Eingriff in die Religions- und Weltanschauungsfreiheit darstelle, und dass dieser "gezielt darauf gerichtet (ist), jeden Behördenbesucher mit dem Kreuz zu konfrontieren".

Initiatorin der Klage war Tammelleo. 2018 hatten die beiden Bünde für Geistesfreiheit zusammen mit 25 weiteren Mitstreitern Klage eingereicht. Nun sehen sich die Kläger bestätigt, denn mit der Begründung widerspreche das Gericht der Auffassung des Freistaats Bayern, dass es sich beim "Kreuzerlass" lediglich um eine rein behördeninterne Geschäftsordnungsregelung handle, die keine unmittelbare Außenwirkung auf Bürger habe.

Ziel der Klage ist es, die bayerische Staatsregierung dazu zu verpflichten, den Kreuzerlass respektive den Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern zurückzunehmen. Darüber hinaus geht es darum, dem Freistaat aufzuerlegen, die angebrachten Kreuze in den Dienststellen zu entfernen sowie den Gemeinden, Landkreisen, Bezirken und sonstigen Körperschaften zu empfehlen, die Kreuze wieder abzunehmen.

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Quelle:
SZ vom 12.06.2020
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