Landgericht München :Haft für versuchten Totschlag

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Das Landgericht München II hat das Urteil im Falle des versuchten Totschlags gesprochen. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Ein 35-jähriger Geretsrieder wird wegen einer brutalen Attacke vor einer Bar in der Lausitzer Straße zu fast sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Von Andreas Salch, München / Geretsried

Wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung hat das Schwurgericht am Landgericht München II einen Mann aus Geretsried zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Außerdem ordnete es die Unterbringung des 35-jährigen alkohol- und drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt an. In den frühen Morgenstunden des 5. November vergangenen Jahres war es zwischen dem Angeklagten und dessen 41-jährigem ehemaligen Arbeitskollegen an der Tür einer Bar in der Lausitzer Straße zu einem Streit gekommen. Grund hierfür war, dass die Türsteher dem Mann den Zutritt verwehrt hatten, weil er völlig betrunken und ausfällig geworden war. Zwischen den Türstehern und dem 41-Jährigen kam es zu einer kurzen Diskussion, an der sich auch der 35-Jährige beteiligte. Als sich sein ehemaliger Arbeitskollege bereits abgewandt hatte, habe dieser jedoch „machohafte“ Gesten in Richtung des Angeklagten gemacht – im Sinne von „wenn Du was willst, dann komm her“ – sagte der Vorsitzende, Richter Thomas Bott, bei der Urteilsbegründung.

Der Mann, der früher in seiner Freizeit Kickboxen trainierte, fackelte nicht lange. Er lief dem 41-Jährigen hinterher und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht, worauf er sofort zu Boden ging. Anschließend habe der Angeklagte seinem Opfer mindestens zwei „kraftvolle Tritte gegen den Kopf“ versetzt, so Richter Bott. Ein Zeuge verglich die Tritte bei seiner Vernehmung mit „Fußball-Elfmeter-Tritten“. Anschließend traktierte der Angreifer sein Opfer mit einem weiteren, „sogenannten Stampftritt“ von oben auf den Kopf. Der 41-Jährige erlitt durch die Attacken schwerste knöcherne Gesichtsverletzungen.

Obwohl der Angeklagte bei der Tat eine Blutalkoholkonzentration von 2,5 Promille hatte, ging das Gericht nicht von einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit aus. Der Geretsrieder sei trinkgewohnt und habe überdies keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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