Süddeutsche Zeitung

Verordnung auf der Isar:Egling will Regeln für Bootsfahrer

Die Flächenkommune an der Isar leidet unter dem steigenden Freizeitdruck, der immer mehr Menschen an und auf den Fluss treibt. Die Gemeinderäte sprechen sich deshalb für den Entwurf einer Verordnung aus, der die Nutzung durch Privatleute einschränkt.

Von Claudia Koestler

Auch wenn man es sich derzeit kaum vorstellen kann: Wenn die Sommersonne Schweißperlen von der Stirn tropfen lässt und der Asphalt die gleißende Hitze zusätzlich reflektiert, dann treibt den stressgeplagten Menschen oft nur noch der Gedanke an Abkühlung weiter - ab an den See, oder doch an die Isar, die Reißende und bestimmt auch die Kühlende an solchen Tagen. Besonders verlockend ist es auf dem Fluss, wenn man sich in einem Schlauchboot entlang treiben lässt, ein erfrischendes Getränk in der einen Hand, die andere im Wasser baumelnd. Diese Idee hatten in den vergangenen Jahren viele, vielleicht sogar zu viele Menschen. Vom Wunsch nach Erholung und Spaß getrieben haben zahlreiche von ihnen mögliche Gefahren einfach ausgeblendet. Der Freizeitdruck auf die Isar ist inzwischen immens, ebenso der daraus resultierende Interessenskonflikt zwischen Mensch und Natur. Deshalb reagiert nun das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, und zwar mit einer Verordnung. Diese soll den "Gemeingebrauch auf der Isar", die Nutzung des Flusses durch Privatpersonen, bereits für den kommenden Sommer regeln.

Deshalb liegt der Entwurf zur Verordnung noch bis zum 14. Februar öffentlich aus, Kommunen entlang des Flusses sind dazu aufgerufen, zum Regelwerk Stellung zu beziehen. Am Dienstag beriet nun Egling darüber, und kein Gemeinderat brachte grundlegende Einwände vor. Einstimmig befürworteten sie den Entwurf.

"Wir wissen alle, dass der Freizeitdruck immer größer wird, ganz generell in der Natur, aber im Besonderen eben an der Isar", sagte Bürgermeister Hubert Oberhauser (FW) eingangs. In den vergangenen zehn Jahren sei deutlich zu beobachten gewesen, dass sich immer mehr kommerzielle, aber eben auch private Bootsfahrer auf dem gesamten Flusslauf zwischen Sylvensteinspeicher und der Kreisgrenze an der Dürnsteiner Brücke tummelten. Ein längerer Abschnitt führt dabei durch das Gebiet der Flächengemeinde Egling, von der Pupplinger Au bis zur Dürnsteiner Brücke. "Insbesondere in dem vergangenen Super-Sommer waren es unglaublich viele Bootsfahrer", berichtete Oberhauser. Deshalb sei es "aus unserer Sicht ganz, ganz wichtig, dass man das reglementiert", so der Rathauschef. "Auch im Interesse unserer Einsatz- und Rettungskräfte wie die Freiwilligen Feuerwehren. Denn wenn irgendwelche Probleme auftauchen, dann sind sie es, die mit ausrücken und sich selbst in Gefahr bringen müssen für einige wenige, die nicht vernünftig sind."

Laut Entwurf soll die Verordnung dazu dienen, "die Ausübung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Einklang mit der Natur zu regeln, die Sicherheit zu erhöhen" und zudem den Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten - von denen in den Isarauen seltene Arten leben. Das Befahren der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen mit Schlauchbooten, Kanus, Kajaks und Ähnlichem soll deshalb künftig nurmehr mit angepasster Fahrweise zulässig sein. Das Anhängen von unbesetzten Beibooten soll untersagt werden, auch das Zusammenbinden von Booten. Für Fahrer soll laut Entwurf eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille gelten. Kinder bis zwölf Jahre und Nichtschwimmer sollen Rettungswesten tragen, Glasflaschen und Glasgefäße dürften nicht mehr mitgeführt werden. Die Isar soll nur zwischen 1. Juni und 15. Oktober befahren werden und ausschließlich tagsüber, nicht mehr zwischen 20.30 Uhr und 7 Uhr. Die Boote dürften nicht mit mehr als zehn Personen besetzt sein, gefahren werden müsste möglichst in der Flussmitte oder in tiefem Wasser; von Kiesinseln und -bänken muss laut Entwurf größtmöglicher Abstand gehalten werden. Das Anlanden und Betreten der Kiesinseln soll - abgesehen von Notfallsituationen - untersagt werden. Schluss soll künftig auch mit Party auf dem Fluss sein: Tonverstärker und Lautsprecher dürfen laut Verordnungsentwurf nicht mehr verwendet werden, auch soll es nicht länger erlaubt sein, vom Boot aus ins Wasser zu springen. Boote dürften zudem nicht mehr durch Flachwasserzonen gezogen werden. Von diesen Verboten kann das Landratsamt allerdings im Einzelfall und befristet Ausnahmen erteilen. Wer jedoch gegen die Verordnung vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, für den könnte es teuer werden: Der Entwurf sieht dann eine Geldbuße von bis zu 5000 Euro vor.

Gemeinderat Jakob Bernlochner (FW) fragte nach, ob die zuvor genannte "Promille-Regelung" innerhalb der Verordnung denn dann auch bei Floßfahrten greife - die bekanntermaßen oft bierselig seien. "Diese fallen ja unter die Kategorie gewerbliche Nutzung, nicht private, für die diese Verordnung gilt", erklärte Oberhauser. Wer Floßfahrten oder Raftingtouren anbiete, der brauche künftig eine wasserrechtliche Genehmigung der Kreisbehörde.

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Quelle:
SZ vom 24.01.2019
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