Süddeutsche Zeitung

Verhandlung vor dem Amtsgericht:Mit Luftgewehr auf Katze geschossen

Ein heute 84-jähriger Rentner soll voriges Jahr einen Kater mit einem Projektil getroffen haben. Der Mann muss sich nun wegen Tierquälerei vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die 48-jährige Frau erinnert sich genau an den Juniabend im Vorjahr: Mit ihrem Mann hatte sie den Essenstisch auf der Terrasse gedeckt. Doch ihr etwa 20 Jahre alter Kater kam nicht wie üblich angelaufen. Stattdessen blieb das Tier regungslos hinter einem Buchsbaum im Garten liegen. "Als ich ihn aufheben wollte, fauchte er mich an", schildert die Linguistin im Sitzungssaal des Wolfratshauser Amtsgerichts. "Das war ungewöhnlich." Erst im Krankenhaus stellten Tierärzte fest, dass im linken Hinterlauf des Katers das Projektil eines Luftgewehrs steckte. Eine Flugblattaktion hatte damals dann die Polizei auf die Spur eines 84-jährigen Rentners gebracht. Er soll auf das Tier mit dem Luftgewehr geschossen haben. In der Verhandlung am Mittwoch schweigt er.

Was äußerst grausam klingt, kommt doch häufiger vor. Regelmäßig hat die Landkreis-Polizei in den vergangenen Jahren berichtet, dass Menschen auf Katzen geschossen haben. Wie die Besitzerin des Katers berichtet, bleibe dies häufiger sogar vollkommen unbemerkt. Laut Tierärzten hielten gerade Katzen starke Schmerzen gut aus. Sie zeigten daher wenig Symptome und überlebten, ohne dass etwas auffalle. Zudem sei ein Luftgewehr-Einschuss unter dem Fell kaum auszumachen. Bei ihrem Kater sei der Einschuss nur aufgefallen, weil das Tier an dem heißen Juniabend so apathisch auf der Wiese gelegen habe. Erst beim Röntgen hätten die Ärzte das Projektil entdeckt.

Der rotgetigerte Kater war der Frau zugelaufen. Das Tier sei schon alt gewesen und praktisch "stocktaub". Deswegen sei sein Revier nicht groß gewesen, berichtete die Halterin. Die Schussverletzung hatte der Kater überlebt, ist aber im Dezember gestorben.

Die Polizei hatte der Tierbesitzerin geraten, Flugzettel zu verteilen und so nach Zeugen zu suchen. Damit ging die Frau von Nachbar zu Nachbar. Doch auf das Grundstück des Angeklagten traute sie sich nicht. Am Zaun hing ein Zettel, auf dem stand, dass auf jeden ohne Vorwarnung geschossen werde. Das habe sie abgeschreckt, schildert sie. Unter den Nachbarn soll bekannt gewesen sein, dass der Mann schon einmal mit dem Luftgewehr in die Luft geschossen hat. Laut einem Polizisten hatte das Landratsamt dessen erlaubnispflichtige Waffen 2016 sogar eingezogen. Der Grund dafür blieb in der Verhandlung ungeklärt. Als Polizisten das Haus des Angeklagten durchsuchten, fanden sie allerdings keine einzige Schusswaffe - auch nicht das Luftgewehr.

Nach der Flugblattaktion hatte ein 58-jähriger Nachbar die Ermittlungen vorangebracht. Er schilderte, dass der Kater oft zu ihm und seiner Frau auf die Terrasse gekommen sei. Dort hätten sie das Tier gefüttert, ihm etwa ein Stück Wurst gegeben. Dann sei der Kater über Nachbargrundstücke wieder weiter, so wie auch an diesem Juniabend. Damals sei der Kater unter dem Zaun in den Garten des Angeklagten gekrochen. "Auf einmal habe ich gehört, wie wenn ein Schuss gefallen ist", sagt er Es habe wie ein Luftgewehr geklungen. Das Geräusch kenne er deshalb so gut, weil er seit Jahren im Schützenverein aktiv sei.

Ausdrücklich hatte der Nachbar die Polizei darum gebeten, dass der Angeklagte von seiner Aussage nichts erfährt. Er fürchtete, sonst nur wieder angezeigt zu werden. Denn mit dem Angeklagten sei er zerstritten, rede sei Jahren kein Wort mehr mit ihm. Schon vor drei oder vier Jahren habe er beobachtet, wie der Rentner mit dem Luftgewehr geschossen habe.

Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte keine Angaben. Stattdessen stellte sein Verteidiger einen Beweisantrag. Aus seiner Sicht kann der Kater nicht an jenem Juniabend angeschossen worden sein. Zumindest sei dies aber sehr unwahrscheinlich. Denn die Tierbesitzerin habe geschildert, dass der Kater keinerlei Schmerzen gezeigt habe, als sie ihn am nächsten Morgen schlafend ins Haus getragen habe. Eineinhalb Stunden später habe sie ihren Schilderungen nach für das Tier die Terrassentür geöffnet. Wieder sei ihr nichts ungewöhnliches aufgefallen, sondern erst gegen Abend.

Ende Februar wird die Verhandlung fortgesetzt. Dann sollen die behandelnde Tierärztin aus dem Landkreis sowie Ärzte aus der Tierklinik in Oberhaching aussagen. Sie sollen klären, inwiefern Schussverletzungen bei Katzen bemerkbar sind. "Machen wir halt einen Kriminalfall daraus", sagte Strafrichter Helmut Berger. "Warum nicht."

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SZ vom 07.02.2019
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