Nach Listerienskandal:Sieber-Prozess wird neu aufgerollt

Verteidigung und Anklage gehen in Berufung.

Der Prozess um bakterienverseuchte Wurst der insolventen Großmetzgerei Sieber geht in die nächste Runde. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen eingelegt, wie beide Parteien mitteilten. Das Verfahren landet nun beim Landgericht München II.

Der Ex-Chef der Geretsrieder Firma, Dietmar Schach, war vor einer Woche wegen fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel zu einer Geldstrafe von 900 Euro - 60 Tagessätze zu je 15 Euro - verurteilt worden. In seiner Ware waren sogenannte Listerien über dem zulässigen Wert gefunden worden.

Schachs Anwalt Martin Hintermayer verwies zur Begründung für die Berufung auf den Prozess in Wolfratshausen. Vernehmungen hätten ergeben, dass die Großmetzgerei selbst von Vertretern der Lebensmittelbehörden als hygienisch einwandfrei beurteilt worden sei. Schach habe nicht strafbar gehandelt. Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich nannte keine Gründe für die Berufung der Anklagebehörde.

In einem Wacholderwammerl des Unternehmens war im März 2016 eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von Listerien gefunden worden. Wochen später musste der Betrieb auf behördliche Anordnung schießen, die Insolvenz war unausweichlich. Die Gesundheitsbehörden hatten den Lebensmittelskandal in Verbindung mit mehreren Todesfällen nach dem Genuss von listerienverseuchten Lebensmitteln gebracht. In dem Verfahren geht es jedoch nur um die Bakterien in dem einen Wammerl und nicht um die Erkrankungswelle.

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