Süddeutsche Zeitung

Veränderungssperre beschlossen:Keine Spielhalle in Moschee-Nähe

Aus Respekt vor der muslimischen Gemeinde lehnt der Penzberger Stadtrat eine Vergnügungsstätte an der Fraunhofer Straße ab - auch, weil diese nicht zum nahegelegenen Kino P passe

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Es soll keine Spielhalle neben dem Kino P geben. Der Penzberger Stadtrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, keine Vergnügungsstätten im Gewerbegebiet Bichler Straße zuzulassen. Um diesen Wunsch auch rechtlich durchsetzen zu können, musste der Stadtrat sich eines Kniffs bedienen: Er erließ eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans "Gewerbepark Bichler Straße".

Schon zwei Mal hatte sich der Bauausschuss mit dem Antrag auseinandersetzen müssen. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Gremium eine Spielhalle in den ehemaligen Räumen des Tanzzentrums Müller abgelehnt. Der Antragsteller wollte an der Fraunhofer Straße 8 auf circa 130 Quadratmetern eine Spielhalle mit neun Spielautomaten, zwei Billardtischen und einem Bistro einrichten. Zwar sei die Lage weitab von Schulwegen für eine solche Vergnügungsstätte geeignet, aber schalltechnisch kritisch zu bewerten, sagte damals Günter Fuchs vom Stadtbauamt. Für problematisch hielt er die Nachtzeit. Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann erklärte dem Gremium, dass eine Öffnungszeit bis drei Uhr nachts beantragt sei - inklusive Sonn- und Feiertagen. Direkt in der Nähe befindet sich ein reines Wohngebiet. Solche Vergnügungsstätten könnten nach der Baunutzungsverordnung in dem Gewerbegebiet ausnahmsweise zugelassen werden, wenn ein plausibler Grund bestehe, erklärte Fuchs weiter. Doch diesen gebe es nach Ansicht des Stadtbauamts nicht. Kritisch sahen damals schon einige Stadträte die Nähe des Kinos, wo sich durchaus Kinder aufhielten. Die Mehrheit entschied sich gegen die neue Spielhalle.

Das Landratsamt in Weilheim hatte mit seinem Veto gedroht

Damit war der Antrag allerdings nicht vom Tisch. In der Januar-Sitzung musste sich der Bauausschuss erneut mit der Spielhalle an der Fraunhofer Straße beschäftigen. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hatte der Stadt mitgeteilt, dass die Spielhalle zulässig sei und das Amt als Genehmigungsbehörde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen werde. Versehen war das Schreiben aus Weilheim mit einer Frist bis zum 11. Februar 2021, damit man in Penzberg erneut über den Antrag beschließen könne.

Der Bauausschuss wertete dies zwar als freundlich gemeinten Brückenschlag des Landratsamts. Doch an der grundsätzlichen Haltung änderte sich im Gremium nichts. Vielmehr bekräftigten die Kritiker ihre Bedenken. Martin Janner (Penzberg Miteinander) etwa erklärte, er habe an sich nichts gegen Billardtische. Doch die Nähe der Spielhalle zur Penzberger Moschee halte er für problematisch. Im Islam sei Glücksspiel verboten. Es gebiete der Respekt, eine derartige Vergnügungsstätte nicht in der Nähe des Gotteshauses zuzulassen. Das Kino P sei ein "Kleinod", ein Programmkino, zu dem eine Spielhalle mit ihrer anämischen Atmosphäre nicht passe.

Guter Rat war teuer - den wusste Günter Fuchs: eine Veränderungssperre. Ferner bat die Stadt das Landratsamt, seine Entscheidung zu vertagen. Denn bis die Veränderungssperre Gültigkeit hat, braucht es seine Zeit. Sollte Weilheim nicht mitspielen, würde die Veränderungssperre zumindest helfen, dass keine weiteren Vergnügungsstätten im Gewerbepark realisiert würden, sagte Fuchs.

Doch die Veränderungssperre kann nur vom Stadtrat beschlossen werden, weshalb sich das Gremium mit einem Dringlichkeitsantrag befassen musste. Die Mehrheit stimmte für eine Änderung der Tagesordnung. Das Landratsamt hatte zwischenzeitlich dem Rückstellungsgesuch zugestimmt. Die Diskussion verlief kontrovers. Nicht jeder Stadtrat wollte den Argumenten "Kinonähe" und "Moschee" folgen. Mit 15 zu sieben Stimmen sprach sich der Stadtrat letztlich aber für eine Veränderungssperre und somit gegen die Spielhalle aus.

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SZ vom 29.01.2021
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