Urteil:Verlobte gewürgt: Mann muss in Psychiatrie

Ein psychisch kranker 27-Jähriger aus Penzberg ist vor dem Landgericht München II zur Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus verurteilt worden - auf Bewährung. Mitte September vorigen Jahres hatte er nachts seine hochschwangere Verlobte gewürgt. Die junge Frau und das ungeborene Kind wurden bei der Tat glücklicherweise nicht verletzt. In den frühen Morgenstunden des 13. September 2016 war der 27-Jährige aufgewacht und hatte seine neben ihm im Bett liegende Verlobte gefragt, ob sie denke, dass er blöde sei. Danach hatte er sie unvermittelt attackiert und mit beiden Händen etwa zwanzig Sekunden lang gewürgt. Außerdem hatte er ihr in die Lippe gebissen, die Nase zugehalten und Luft in ihre Lunge geblasen. Ebenso unvermittelt wie der Mann seine Verlobte angegriffen hatte, ließ er auch wieder von ihr ab. Die Eltern des jungen Mannes, die im selben Haus wohnen, alarmierten den Rettungsdienst. Einen Sanitäter, der dem 27-Jährigen erklärte, er wolle ihn mitnehmen und einem Arzt vorstellen, bedrohte der junge Mann mit einem Messer. Erst einem Sondereinsatzkommando der Polizei gelang es, den Penzberger festzunehmen. Der 27-Jährige wurde in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht und ließ sich dort behandeln. Inzwischen lebt er in einer therapeutischen Wohngruppe. Da er krankheitseinsichtig und bereit ist, sich therapieren zu lassen, setzten die Richter der 2. Strafkammer am Landgericht die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik unter strengen Auflagen zur Bewährung aus.

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