Urteil:Bewährung verwirkt

Amtsgericht schickt Firmenchef ins Gefängnis

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

Schon zum dritten Mal ist ein Firmeninhaber aus Wolfratshausen verurteilt worden. Wegen Vorenthalt und Veruntreuung von Arbeitsentgelt muss der 36-Jährige nun für ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis. Weil er noch zwei offene Bewährungsstrafen hatte, bleibt ihm die Haft nicht erspart, wie das Amtsgericht am Freitag urteilte.

Die Anklage umfasste zwei Punkte: Zwischen 2013 und 2015 soll der Angeklagte Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Das Hauptzollamt Rosenheim hatte einen Schaden von rund 100 000 Euro errechnet. Der zweite Punkt betraf einen Angestellten. Der soll zwischen April 2013 und März 2014 nicht ordnungsgemäß angemeldet gewesen sein, sein Verdienst habe weit über dem bei den Sozialversicherungen angegebenen Betrag gelegen, sagte der Betroffene selbst aus.

Das Amtsgericht hatte eine Vertreterin der Rentenversicherung beauftragt, auszurechnen, wie viel zu wenig abgeführt wurde. Sie sagte aus, sie sei auf einen Fehlbetrag von 9760,32 Euro gekommen, die der Angeklagte hätte abführen müssen. Der 36-jährige Firmenchef, der derzeit sechs Angestellte beschäftigt, legte kein Geständnis ab. Allerdings gab er an, sich nicht ums Kaufmännische in seinem Betrieb gekümmert zu haben.

Das sah die Staatsanwältin anders. Der Angeklagte sei bei Kunden immer als Chef aufgetreten. Er habe für das Unternehmen Werbung gemacht, habe Rechnungen gestellt. "Damit ist er der faktische Geschäftsführer", sagte sie. Außerdem soll er am liebsten bar kassiert und auch gezahlt haben.

Besonders zu Lasten des Angeklagten gingen seine Vorstrafen, die Richter Helmut Berger vorlas: Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Fahren ohne Haftpflicht, Steuerhinterziehung, Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 85 Fällen. 2011 und 2012 wurde er jeweils verurteilt. Aus beiden Strafverfahren sind insgesamt noch drei Jahre Bewährung offen. Außerdem muss er aus den früheren Verfahren Krankenkassenbeiträge nachzahlen.

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch im ersten Punkt der Anklage, im zweiten Punkt auf eine Geldstrafe im Ermessen des Gerichts. Eine Gefängnisstrafe würde seinem Mandanten "das Genick brechen", sagte er.

Die Staatsanwältin hatte drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Schöffengericht ließ den ersten Anklagepunkt fallen, weil "plausible Anhaltspunkte" für die Geldsumme fehlten, und verurteilte den Wolfratshauser zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Der 36-Jährige hat eine Woche Zeit, Berufung einzulegen.

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