Eurasburg/Wolfratshausen:Kein Freispruch im Google-Streit

Eurasburg/Wolfratshausen: Nächste Gerichtsverhandlung im Frühjahr: Hans Urban.

Nächste Gerichtsverhandlung im Frühjahr: Hans Urban.

(Foto: Harry Wolfsbauer)

Amtsgericht hält an Strafbefehl gegen Hans Urban fest.

Florian Zick, Eurasburg/Wolfratshausen

Im Verfahren gegen den Landtagsabgeordneten Hans Urban (Grüne) hält das Wolfratshauser Amtsgericht an seinem Strafbefehl fest. Man habe, teilt Gerichtssprecherin Rosemarie Mamisch mit, nun Einsicht in das Gegengutachten nehmen können, das Urbans Anwalt Andreas Hofreiter dem Gericht vergangenen Sonntag zugestellt hatte. Allerdings sei das Gutachten weder vollständig eingegangen, noch ändere es etwas an der Auffassung des Gerichts, so Mamisch.

Für das Gegengutachten hatte das Erlanger Ingenieurbüro Fürbeth und Kollegen den Bauernhof von Urban im Eurasburger Ortsteil Oberherrnhausen mit einem 3D-Laserscanner ausgemessen und zudem mit einer Drohne Luftaufnahmen gemacht. Bei einem Abgleich der Daten mit Videoaufzeichnungen von dem Vorfall kam heraus, dass sich das Google-Auto vor den Stürzen sehr wohl bewegt habe - und zwar im Dezimeterbereich. Das widerspreche aber, sagt Mamisch, in keiner Weise dem ursprünglichen Gutachten, das der renommierte Münchner Forensiker Jochen Buck angefertigt hatte. Auch Buck komme zu dem Schluss, dass sich das Fahrzeug bewegt habe, und zwar mit bis zu drei Stundenkilometer. Diese langsame Vorwärtsbewegung, betont die Gerichtssprecherin, rechtfertige laut Gutachten aber weder aus technischer noch aus biomechanischer Sicht das Umfallen von Hans Urban.

Der 42-Jährige hatte nach dem Vorfall im Oktober 2019 Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Damals hatte sich auf Urbans Hof ein Kamerafahrzeug verirrt, das Aufnahmen für den Kartendienst Google Maps machen wollte. Bei einem Streit soll der Google-Fahrer Urban dann mehrfach umgefahren haben. Sowohl die Münchner Staatsanwalt als auch das Wolfratshauser Amtsgericht hatten jedoch Zweifel an Urbans Schilderung. Die Justiz geht eher davon aus, dass die Zusammenstöße nicht heftig genug waren, um einen ausgewachsenen Mann zu Fall zu bringen. Das Amtsgericht erließ wegen falscher Verdächtigung deshalb einen Strafbefehl in Höhe von 10 500 Euro. Gegen diesen hat Urban Einspruch eingelegt. Eine nun wahrscheinliche Gerichtsverhandlung soll nicht vor dem Frühjahr stattfinden.

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