Umweltschutz in Eurasburg:Bußgeld für Eichen-Gemetzel

Umweltschutz in Eurasburg: Alte Eichen bei Oberherrnhausen wurden radikal gestutzt, nachdem die Gemeinde den Eigner auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen hat.

Alte Eichen bei Oberherrnhausen wurden radikal gestutzt, nachdem die Gemeinde den Eigner auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen hat.

(Foto: Hartmut Pöstges)

Das Tölzer Landratsamt will einen Grundeigentümer belangen, der bei Oberherrnhausen Bäume radikal zugeschnitten hat.

Von Benjamin Engel

Als wichtige, in der Gemeinde Eurasburg wie anderswo selten gewordene Biotope sind alte Bäume für die örtliche Umweltbeauftragte Carola Belloni (Grüne) erhaltenswert. Umso mehr empörte sie sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass die alte Eichen-Halballee bei Oberherrnhausen kürzlich radikal gestutzt wurde - und warf der Gemeindeverwaltung vor, übergangen worden zu sein. "Dass ich als Umweltbeauftragte nicht informiert werde, finde ich gelinde gesagt schade", erklärte Belloni.

Sie wisse auch, dass es um die Verkehrssicherungspflicht gegangen sei. Tatsache sei aber, dass der Zuschnitt nicht besonders gut gelungen sei - und das zudem noch in der Vogelbrutschutzzeit nach dem 1. März. Die Bäume seien landschaftsbestimmend. Unterhalb eines abgeschnittenen Astes befinde sich ein Brutloch. Im jetzigen Zustand könnten leicht Pilze in die Eichen eindringen, die Bäume wären damit zum Absterben verurteilt. Aus ihrer Sicht hätte es gereicht, nur die trockenen Äste herauszunehmen. "Ich würde appellieren, dass man mich anspricht, bevor man zur Kettensäge greift", sagte Belloni. In der Kommune gebe es, sie selbst eingeschlossen, viel Sachverstand. Der Gemeinderat müsse sich damit beschäftigen, wie ein größeres Bewusstsein für den Wert alter Bäume aufgebaut werden könne.

Hintergrund ist ein großer, dürrer Ast, der im Frühjahr vor einem Fußgänger auf die Straße gefallen ist. Laut Bürgermeister Moritz Sappl (GWV) hatte sich die Gemeinde daraufhin an den Eigentümer gewandt und ihn aufgefordert, die nötigen Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht zu ergreifen. Auf die Vorwürfe der Umweltbeauftragten reagierte der Rathauschef diesmal kurz und knapp. Belloni habe daneben gegriffen, sagte er. "Das ist ein Privatbaum. Bei der Gemeinde sind Sie da falsch." An der Eichen-Halballee habe es Totholz gegeben. Der Eigentümer habe deshalb Fakten geschaffen, die Kommune habe das aber nicht angeordnet.

Damit wollte sich Hans Urban (Grüne) nicht zufriedengeben. "Man kann von einer Naturschönheit reden", sagte er. Aus seiner Sicht sollte die Kommune 10 000 Euro im folgenden Haushalt bereit stellen, um die Grundeigentümer in der Gemeinde mit professioneller Baumpflege zu unterstützen. Und seine Parteikollegin Belloni merkte an, dass die Regelungen zur Verkehrssicherungspflicht doch generell überzogen seien. Das Problem liege darin, dass die Leute heutzutage überall in Wald und Flur ungehindert unterwegs sein wollten und sofort jemanden verantwortlich machten, wenn etwas passiere, betonten Alexander Sebald (Herrnhauser Liste) und Peter Goepfert (Unabhängige Wähler). CSU-Gemeinderätin Maria Urban blieb gelassen. "Das wird wieder schön grün", sagte sie. Beim Tölzer Landratsamt sieht man das weniger locker. Bei den Eichen bei Oberherrnhausen handele es sich um ein geschütztes Biotop, teilt die Behörde mit. Der Zuschnitt sei zu umfangreich und nicht fachgerecht gewesen, zudem bedürften auch Verkehrssicherungsmaßnahmen einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, sobald ein erheblicher Rückschnitt vorgenommen wird. Eine solche Genehmigung wäre in diesem Fall wohl erteilt worden, sei aber nicht beantragt worden, heißt es aus dem Landratsamt. Gegen den Eigentümer soll deshalb nun ein Bußgeld verhängt werden.

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