Umweltschutz in Egling:Kiesgrubennutzung für weitere acht Jahre

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Von Claudia Koestler, Egling

Dass Schadstoffe ins Trinkwasser gelangen könnten, ist eine Sorge, die in Egling viele besonders wachsam sein lässt. So auch, als jüngst auf der Tagesordnung des Gemeinderats die Verlängerung einer Abgrabungsgenehmigung mit Wiederverfüllung in einer Kiesgrube auf Mooshamer Flur stand. 2011 waren solche Arbeiten dort bereits einmal auf acht Jahre genehmigt worden. Doch seit Mitte der 1990er Jahre liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Areal: Damals hatten im benachbarten Feldkirchen Bürger protestiert, weil der Landkreis dort die Kiesgrube zu einer Mülldeponie umfunktionieren wollte. Nur weil ein Gutachten des Wasserzweckverbands Harmatinger Gruppe, der Moosham, Feldkirchen, Föggenbeuern und Umgebung mit Trinkwasser versorgt, belegt hatte, dass das Grundwasser aus Richtung Kiesgrube fließt, ließ sich die Deponie abwenden. Es blieb bei der Nutzung als Kiesgrube. Aufgrund der sensiblen Ausgangslage und Topografie darf die nun dort tätige Firma jedoch nur Material der Klasse "Z 1.1" verfüllen, also "gering belastetes Material".

Ob sich seit 2011 etwas von den Auflagen verändert habe, wollte Peter Lichtenegger (CSU) wissen. Das konnte zwar Bürgermeister Hubert Oberhauser (FW) nicht im Detail beantworten. "Aber weniger sind die Auflagen sicher nicht geworden." Es gebe viele Nebenbestimmungen, auch zum Immissionsschutz, schließlich sei die Kiesgrube "relativ stark frequentiert." Die Wiederverfüllung sei laut Bescheid weiter nur mit Material der Klasse Z 1.1 möglich.

Die Klassifizierung von Abfall ist in einem Regelwerk namens "Laga" festgeschrieben, konkretisiert durch einen "Leitfaden für die Verfüllung von Gruben und Brüchen". Demnach gibt es vier Z-Gruppen, unterteilt nach der Schadstoffbelastung: Z 0 darf uneingeschränkt verfüllt werden, weil es völlig unbelastet ist. Es geht weiter über Z 1.1 und Z 1.2 bis zu Z 2, sogenanntem "belasteten Material". Was höher beziffert wird als Z 2, muss auf speziellen Deponien entsorgt werden. Michael Neubauer (CSU) wollte wissen, wer kontrolliere, dass das Material tatsächlich der Klassifizierung entspreche. Jeder Betreiber müsse einen Sachverständigen beauftragen, der permanent die Dokumentationen mache. Und diese laufen laut Oberhauser im Amt für Boden und Wasser und im Wasserwirtschaftsamt ein. "Das wird ständig überprüft", war er sich sicher. Zudem würden auch unangemeldete Stichproben genommen. Bislang sei der Gemeinde "noch nie über Unregelmäßigkeiten berichtet worden", sagte er. "Ich denke also, dass eine Genehmigung auf weitere acht Jahre sinnvoll ist", schloss er. Mit Ausnahme von Franz Gröbmair (Liste Altgemeinde Moosham) stimmten ihm die Gemeinderäte zu.

© SZ vom 15.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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