Süddeutsche Zeitung

Umfahrung:Mehr Lärmschutz

Greiling plant eigenes Gutachten zu Tölzer Nordspange

Von Alexandra Vecchiato, Greiling

Bürgermeister Anton Margreiter (Freie Wähler) ist sauer. Als Betroffene hat die Gemeinde Greiling zur geplanten Tölzer Nordumfahrung eine Stellungnahme abgegeben - mit etlichen Bedenken besonders beim Lärmschutz und der Oberflächenentwässerung. Alles bestens und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben könnte man die Antwort der Regierung von Oberbayern darauf zusammenfassen. Das stößt dem Bürgermeister und dem Greilinger Gemeinderat mächtig auf.

Sie wollen nun von einem unabhängigen Büro prüfen lassen, ob die Gemeinde nicht doch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Anwohner einfordern kann. Sollte das Gutachten dies bejahen, erwägt Greiling eine Klage einzureichen. In Bad Tölz wäre man froh, wenn die Umfahrung nach Jahrzehnten der Planung kommen würde. Allerdings wünscht sich der Stadtrat noch eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer südlich des neuen Kreisverkehrs an der Sachsenkamer Straße, was von der Regierung ebenfalls abgelehnt wurde.

Seit Tagen ist Margreiter nur mit der Nordumfahrung beschäftigt, hetzt von einem Anhörungstermin zum anderen. In der Sitzung am Dienstag befasste sich der Gemeinderat nun mit der Stellungnahme zu den Greilinger Einwendungen gegen die Nordumfahrungspläne. Die Kommune geht davon aus, dass für die Anwohner am Aigenfeld, Mühlleiten, Sonnental und Karwendelweg erhöhte Lärm- und Feinstaubbelastungen entstehen werden. Sie müssten zusätzlich geschützt werden, ebenso wie die Anwohner im Enzianweg, Mühlreiterweg, Sonnental und Schererweg. Die Regierung von Oberbayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Weilheim, sieht allerdings keinen Bedarf an zusätzlichen Maßnahmen. Die Behörde schreibt, dass die gesetzlich zulässigen Grenzwerte allesamt deutlich unterschritten würden und es somit keinen Anspruch für die Anwohner auf Schallschutz gebe. Genau das will Margreiter durch ein neutrales Büro überprüfen lassen, auch wenn so ein Gutachten viel kosten werde. "Das muss es uns wert sein. Sonst heißt es in 20 Jahren: Hätten wir das nur gemacht." Sollte diese Studie zu dem Ergebnis kommen, dass ein zusätzlicher Lärmschutz sehr wohl angezeigt sei, werde man sich rechtliche Schritte vorbehalten. Klagen könne die Gemeinde allerdings erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss gefasst sei, sagt Margreiter. "Wir werden davor nicht zurückschrecken."

Dilettantisch nennt der Greilinger Bürgermeister, was die Fachbehörden zur Oberflächenentwässerung vorgelegt hätten. Da werde unter anderem mit Gräben gearbeitet, die gar nicht vorhanden seien. Es könne auch nicht angehen, dass die Entwässerung zu Lasten eines Landwirtes gehe, der mit seiner nassen Wiese nichts mehr anfangen könne. Bei ihm würden die Bürger vorstellig, die eine Entwertung ihrer Grundstücke befürchten oder sich Sorgen wegen der Lärmbelästigung machten, sagt Margreiter. Das Staatliche Bauamt verschanze sich hinter der Gesetzgebung. "Wir haben als Laien nicht die Möglichkeit dagegenzuhalten. Unsere Argumente gelten nicht", zeigt sich der Bürgermeister enttäuscht.

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Quelle:
SZ vom 13.10.2016
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