Umfahrung für Schäftlarn:Das unersetzliche Ja des Forstamts

Auf die Planungen der Umgehungsstraße haben viele Behörden Einfluss. Wird eine Trasse durch den Wald bevorzugt, ist die Meinung des Forstbetriebs entscheidend.

Von Ingrid Hügenell

Das bayerische Waldgesetz definiert Bannwald als "unersetzlichen Wald" - wegen seiner Lage und seiner Ausdehnung vor allem in Verdichtungsräumen und waldarmen Bereichen. Er hat "eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder die Luftreinhaltung und muss deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden". Vor allem gilt das in der Nähe von Ballungsräumen. Der Wald nördlich von Schäftlarn gehört sozusagen zur grünen Lunge der Landeshauptstadt München.

Würde die Umgehungsstraße durch diesen Wald geplant werden, wird die zuständige Forstbehörde, im Falle Schäftlarns die in Ebersberg, im Planfeststellungsverfahren gehört, das die Planung einer Straße durchlaufen muss. Wenn der Forst nicht damit einverstanden sei, dass dafür Wald gerodet werde, könne die Straße nicht gebaut werden, erklärt Andreas Egl, der bei der Forstbehörde für den Landkreis München zuständig ist: "Wenn wir dagegen sind, kann keiner darüber weg." Auch die Genehmigungsbehörde kann das Einvernehmen der unteren Forstbehörde nicht ersetzen. Die Forstbehörde ihrerseits kann der Rodung nicht zustimmen, solange es Alternativen gibt, die nicht durch Bannwald führen, weil ihr das Waldgesetz gar keine andere Möglichkeit offen lässt.

Die Regierung von Oberbayern ist die Behörde, die das Bauvorhaben rechtlich prüft und genehmigt. Die Gemeinde Schäftlarn, die die Straßenbaulast trägt, kann selbst den Antrag auf Planfeststellung dort einreichen. Würde der Freistaat die Umfahrung bauen, müsste das Straßenbauamt den Antrag stellen. Die Regierung leitet das Verfahren ein, in dem die Träger öffentlicher Belange, Verbände und Vereine gehört werden, eben auch die Forstbehörde. Gleichzeitig entscheidet die Regierung auch darüber, wie hoch der staatliche Zuschuss ausfällt, den die Gemeinde für den Straßenbau bekommt.

Wie lange ein Planfeststellungsverfahren dauert, ist völlig unklar. Denn die Fristen für die Anhörung sind gesetzlich geregelt; durch Planänderungen kann aber das ganze Verfahren in die Länge gezogen werden. Ist ein Beschluss gefallen, können dagegen Klagen beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: