Süddeutsche Zeitung

Wechsel zu Hartz IV:Stichtag für ukrainische Flüchtlinge

Sozialleistungen gibt es von 1. Juni beim Jobcenter statt beim Landratsamt.

Von Felicitas Amler

Etwa 400 Anträge ukrainischer Flüchtlinge auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) seien bisher beim Jobcenter in Bad Tölz eingegangen, berichtet dessen Leiter Gerd Baumann auf Nachfrage. Der 1. Juni ist Stichtag für einen Wechsel. Von diesem Tag an erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Sozialleistungen nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt, sondern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom Jobcenter. Baumann rechnet damit, dass insgesamt rund 500 Anträge gestellt werden. Wer alle Unterlagen rechtzeitig abgegeben hat, erhält Hartz IV von 1. Juni an; wer es später tut oder etwas nachreichen muss, rückwirkend zum 1. Juni.

Baumann weist auf ein Missverständnis hin: Nur wer die sogenannte Fiktionsbescheinigung - den Nachweis eines vorläufigen Aufenthaltsrechts - noch gar nicht habe, für den sei übergangsweise weiterhin das Sozialamt zuständig. Wer hingegen über diese Bescheinigung verfüge, aber zum Beispiel noch kein Konto habe, der müsse auf sein Geld warten, da das in diesem Fall zuständige Jobcenter kein Bargeld auszahle.

Von der Regelung, dass Anträge online gestellt werden können, ist das Jobcenter abgekommen. "Die Leute sollen reinkommen", sagt Baumann, "wir kopieren uns alles und kontrollieren gleich, ob Mensch und Pass übereinstimmen." Am Donnerstag, 2. Juni, sitzt der Jobcenter-Leiter persönlich im Zelt vor dem Landratsamt. An diesem Tag zahlt die Kreisbehörde Sozialleistungen an ukrainische Flüchtlinge aus - und Baumann will sich danebensetzen, um gleich zu klären, wen er zum Jobcenter schicken kann und wer beim Landratsamt richtig ist.

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