Trotz Gegenwehr eines Gemeinderates:Das Wasserzeichen bleibt

Münsinger Ratsinformationssystem entspricht dem Gesetz

Von Benjamin Engel, Münsing

Das neu eingeführte elektronische Ratsinformationssystem (RIS) ist rechtlich korrekt. Das urteilt die Regierung von Oberbayern in einer aktuellen Stellungnahme. Der Münsinger Gemeinderat Matthias Richter-Turtur (Wählergruppe Ammerland) hatte die Behörde eingeschaltet, weil er durch das elektronische Ratsinformationssystem das Gebot der demokratischen Transparenz verletzt sah.

Er hatte kritisiert, dass Gemeinderäte Sitzungsvorlagen nur noch mit persönlichem Wasserzeichen ausdrucken können. Außerdem störte ihn der Passus, wonach Sitzungsvorlagen bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes vertraulich bleiben sollen. Die jetzige Entscheidung nehme er zur Kenntnis, sagt Richter-Turtur. "Zufrieden bin ich damit natürlich nicht."

Im Münsinger Gemeinderat hatte der Mediziner Richter-Turtur bereits im Dezember des vergangenen Jahres beantragt, die persönlichen Wasserzeichen auf Unterlagen wieder zu entfernen. Doch damit scheiterte er im Gremium. Münsings Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler) hatte erläutert, dass Sitzungsvorlagen bis zum Aufruf des Tagesordnungspunktes intern bleiben sollten. Antragssteller vertrauten darauf, sachgerecht behandelt zu werden. Diese würden es nicht akzeptieren, wenn Pläne vor einer Gemeinderatssitzung in der Nachbarschaft diskutiert würden.

Mit den persönlichen Wasserzeichen soll sichergestellt werden, dass die Gemeinderäte die Unterlagen vertraulich halten. Wie Johannes Schärfl von der Regierung von Oberbayern schreibt, entspreche das den gesetzlichen Vorgaben. Wenn die Gemeinde Münsing persönliche Wasserzeichen verwende, verstoße sie nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit. Gleiches gelte, wenn im elektronischen Ratsinformationssystem die Vertraulichkeit der Unterlagen angewiesen werde. Alle Sitzungsunterlagen seien rein interne Ausarbeitungen der Verwaltung für den Gemeinderat. Der Grundsatz der Öffentlichkeit beziehe sich ausschließlich auf die Sitzungen, die grundsätzlich öffentlich seien, damit interessierte Bürger daran teilnehmen könnten, um die Beratung und Beschlussfassung zu verfolgen.

Die Regierung beanstandet darüber hinaus die Sicht von Richter-Turtur, wonach er Pläne und Erläuterungen zu Bauanträgen Bürgern zeigen und diskutieren können müsse. Eine solches Vorgehen sei ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht, so heißt es in der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern.

Für Richter-Turtur ist die Argumentationsweise der Behörde wenig zufriedenstellend. Dinge, über die entschieden werde, müssten dem kritischen Blick der Öffentlichkeit standhalten, sagt er. Ihm sei nicht klar, warum dies mit einer Verschwiegenheitspflicht belegt würde. Schließlich arbeiteten die Gemeinderäte und die Verwaltung für die Bürger. Für Richter-Turtur stellt sich eine Grundsatzfrage. Erledigt sei die Angelegenheit aus seiner Sicht noch nicht, stellt er klar.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: