Süddeutsche Zeitung

Tierquälerei:Tierhalteverbot ist denkbar

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Amtsveterinär Unterholzner zum Fall der gefesselten Katze

Von Felicitas Amler, Geretsried/Bad Tölz

Gegen die Besitzerin der mit Kabelbindern gefesselten Katze könnte ein Tierhalteverbot erlassen werden. Grundsätzlich sei dergleichen möglich, erklärt Georg Unterholzner, stellvertretender Leiter des Veterinäramts im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen. Auf die Frage, ob die Frau das Tier zurückbekommt, antwortet er mit einem sehr prompten und sehr entschiedenen Nein. Er betont aber auch, dass nun erst einmal die näheren Umstände beleuchtet werden müssten, was wiederum nicht seine Aufgabe sei, sondern die der Staatsanwaltschaft.

Am Wochenende ist, wie berichtet, ein eklatanter Fall aus der Silvesternacht aufgeklärt worden. Damals hatten Passanten an der Straße zwischen Schwaigwall und Gelting eine Katze entdeckt, die sich nicht wegbewegen konnte, da alle Pfoten mit Kabelbindern gefesselt waren. Die Polizei hatte dafür gesorgt, dass das Tier ärztlich behandelt und ins Tierheim Bad Tölz gebracht wurde. Dort lebt die Katze seither und fühlt sich, wie Leiter Hans Fichtner sagt, augenscheinlich wohl.

Nach mehreren Veröffentlichungen mit Fotos der Katze in der Lokalpresse, die vielfach in den sozialen Medien geteilt wurden, hat schließlich der Hinweis einer Frau zur Besitzerin geführt. Diese, eine 22-Jährige, habe sich aus verschiedenen, teils akuten Anlässen überfordert gefühlt, so heißt es, und sich daher der Katze entledigt. Warum sie sich nicht an ein Tierheim gewandt hat, ist derzeit nicht klar. Franz Schöttl, Leiter der Polizeidienststelle Geretsried, bestätigt nur, dass ein Strafverfahren eröffnet werde.

Dabei, so Unterholzner, könnte durchaus das Veterinäramt zu Rate gezogen werden. Denn: "Wie schwer der Verstoß ist, liegt schon in unserer Beurteilung." Er wolle aber einem Prozess nicht vorgreifen. Grundsätzlich könne er jedoch sagen, dass seine Behörde auch Tierhalteverbote erlassen könne, sei es für Haus- oder für Nutztiere. Ihm sei es sehr wichtig, dass der Fall aufgeklärt werden konnte. Dadurch könne einerseits die konkrete Tat bestraft werden. "Und Täter, die das im Hinterkopf haben, dass sie ihre Mieze verschwinden lassen", könnten sehen: "Hier ist der Rechtsstaat kein zahnloser Tiger."

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SZ vom 14.01.2020
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